Ausbildung vor der Prüfung kündigen?

5 Antworten

Wie hoch sind deine Fehlzeiten im Betrieb, wie hoch sind die Fehlzeiten in der Beruffschule? (Und sind diese wenigstens irgendwie entschuldigt??)

Ich sehe vielmehr die Gefahr das die IHK dich nicht zur Prüfung zulässt aufgrund hoher Fehlzeiten.

Höre das öftermal von meinen Azubis und hatte zu meiner Zeit ähnlich gelagerte Fälle: Der Azubi wurde vom Betrieb aus der BS genommen und entschuldigt, er müsse im Betrieb aushelfen.

Das ganze wurde dann so stark übertrieben das es dann sehr sehr haarig mit der IHK wurde...


Eine Kündigung 2 Monate vor Ende ist zumindest wegen Fehlzeiten nicht drin.(Wurden dir schon Abmahnungen erteilt?)

Wenn müsste es noch andere Gründe geben wie z.B. Diebstahl oder eben unentschuldigtes Fehlen.

JanaTnb 
Fragesteller
 24.03.2017, 17:13

Ja unentschuldigte Fehlzeiten in der Berufsschule ca. 5 Tage nur ich hab dies auf der Arbeit in der Zeiterfassung (wo ich meine Stunden Eintrage) nicht angeben ... und ja leider im 1. Lehrjahr wegen dem selben scheis eine Abmahnung ...

metodrino  24.03.2017, 17:16
@JanaTnb

Beruffschulen informieren durchaus den Betrieb. Besonders wenn keine Entschuldigungen beigebracht werden.

Unentschuldigtes fehlen (d.H. du wurdest sogar dafür bezahlt) ist ein Kündigungsgrund.

JanaTnb 
Fragesteller
 24.03.2017, 17:26

Ja und das war leider heute der Fall das meine Schule angerufen hat ... und ich Montag ein Gespräch mit meiner berzirksleitung habe , für mich stellt sich halt die Frage was passiert wenn ich gekündigt werde . Werde ich zur Prüfung zugelassen , oder würde in neuer Betrieb mich für die Zeit nehmen oder gibt es bestimmte Maßnahmen.

metodrino  24.03.2017, 18:11
@JanaTnb

Es wäre schön wenn du solche wichtigen Informationen direkt im Startbeitrag unterbringen würdest.

Ich würde schätzen das am Montag eine weitere Abmahnung ins Haus flattert.  Sollte dann ein weitere Verstoß bezüglich Fehlzeiten vorliegen gibt es die Kündigung. So ist es zumindest üblich.

Bezüglich der Pürfung, da bleibst du einem nachwievor die Antwort auf deine Fehlzeiten schuldig. Ohne da einen Überblick zu kennen macht rumraten auch keinen Sinn.

Ich würde spontan darauf tippen das die IHK dir die Prüfung verweigtert da Ausbildungszeit nicht erfüllt.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, brauchst Du nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen - in der Prüfungsordnung stehen die Voraussetzungen, die man erfüllen muß, um zugelassen zu werden.

Hier sollte unbedingt mit der IHK Rücksprache gehalten werden.

Es muß dann ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung gestellt werden - die IHK prüft dann, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Die Prüfungskosten und alle anderen Kosten, die damit in Verbindung stehen, sind dann von Dir zu bezahlen.

jede kammer als ihk oder hwk hat einen azubi wart? der berät in solchen dingen?

aber auch in der beruschule der vertauenslehrer könnte ein guter berater sein?

ansonst immer eine jugendberatung anfragen?

z.b.

https://www.nummergegenkummer.de/

So kurz vor der Prüfung bist Du nahezu unkündbar. Dem würde die entsprechende Kammer kaum zustimmen.

Ich denke nicht das sie dich zu kurz vor der Prüfung kündigen werden. Vielleicht wirst du nicht übernommen. (Klopf auf Holz)

Lies dir das am besten durch:

https://prozubi.de/blog/2014/07/23/fristlose-kundigung-der-ausbildung

JanaTnb 
Fragesteller
 24.03.2017, 16:41

Wäre schön :/ aber ich hab ab nächster Woche Urlaub aber soll zu einem Termin mit meiner Bezirksleitung kommen da ich wegen meiner Krankheit mal wieder krank was ...das Heist ja schon nichts Gutes aber trotzdem danke ich werde mir das mal durchlesen