Gibt es ein Gesetz was besagt dass man in der Ausbildung nicht wegen vielen Fehlzeiten gekündigt werden darf?

7 Antworten

Nein. Welchen Sinn sollte so ein Gesetz haben?

Was soll jemand mit einem Mitarbeiter, der andauernd nicht da ist?

Eine Kündigung von Auszubildenden ist zwar schwieriger als bei Angestellten, aber nicht unmöglich.

Ausgedehnte Fehlzeiten wegen Krankheiten können dazu führen dass der Auszubildende nicht zur Prüfung zugelassen wird. Dann ist zwar eine Verlängerung vorgesehen, aber nicht endlos. Wenn wahrscheinlich das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann hat es keinen Sinn das Ausbildungverhältnis fortzusetzen.

Handelt es sich um unentschuldigte Fehlzeiten erfolgt zunächst eine oder auch mehrere Abmahnungen. Bessert sich das nicht, kann auch das Ausbildungverhältnis ausserordentlich gekündigt werden.

Nein,

viel mehr ist es so, dass man aufgrund zu vieler Fehltage Gefahr läuft, nicht zur Prüfung zugelassen zu werden. Dies liegt daran, dass man, ich glaube höchsten 3x Mal zur Abschlußprüfung antreten darf.

Es macht auch keinen Sinn jemandem einen Abschluß zu geben, der von Theorie und Praxis deutlich weniger mitbekommen hat, als andere Azubis/ Lehrlinge.

Die Prüfungen sollen einen insgesamten Qualitätsnachweis geben, nicht nur einen Punktuellen.

So ein Gesetz gibt es nicht und das ist auch gut so. Sonst könnte nämlich jeder Azubi jede Woche 1-2 Tage wegen Fauleritis krank machen und es würde einfach so geduldet. Du kannst sogar wegen zu vielen Fehltagen nicht zur Prüfung zugelassen werden. Ich hatte auch damals eine Mitazubine, die ist vom Ausbilder zum Gespräch gebeten worden, eben weil sie jede Woche oder jede Zweite immer für 1-2 Tage nicht da war und dadurch Gefahr lief, nicht zur Prüfung zugelassen zu werden. Damals haben sie ihr sogar gesagt, dass sie sie wegen zu vielen Fehlzeiten auch kündigen können, da sie zu viel Praxis verpassen könnte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Paragraf 22, BBiG. Kündigung nur aus wichtigem Grund. Nach sämtlichen Interpretationen, die ich kenne, sind entschuldige Fehlzeiten keiner.

Mehrfach unentschuldigtes fehlen allerdings sehr wohl.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung