Ich habe leider Ausbildung verhauen. Was kann ich jetzt tun?

4 Antworten

Naja, sorry, aber das war sehr naiv und auch ein bisschen dumm, nen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, bevor man was neues hat. Eine Bewerbung ist NICHTS. Vor allem nehmen die Firmen meist lieber "neue" azubis, die sie ins 1. Lehrjahr stecken.

Meld dich bei der zuständigen Kammer, was du tun kannst.

Nen neuen Job finden wird echt schwer jetzt (heißt nicht, dass dus nicht Probieren sollst!) Denn die Aktion kommt schon komisch...

und ja, ich denke du musst zu deiner Familie zurück.

Es ist schlecht, daß du den Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, bevor du die andere Stelle sicher hattest. Du solltest zwei Sachen versuchen. Einmal wirklich alle möglichen Betriebe abklappern und am besten persönlich vorstellig werden und die Situation schildern. Bzw. schreib auch offen und ehrlich in die Bewerbung rein, warum du jetzt so kurzfristig eine neue Ausbildungsstelle suchst. Aber zugleich versuch mal mit deinem alten Betrieb zu klären, ob ihr nicht einvernehmlich den Aufhebungsvertrag wiederum aufheben könnt.

Ansonsten ist es ja eh so, daß du vermutlich für die Wohnung eine Kündigungsfrist hast. Das heißt, die Miete wird sowieso fällig. Sieh zu, daß du da nicht in Rückstand kommst. Frag deine Eltern, ob sie dir da aushelfen können. Solltest du keine Ausbildungsstelle mehr finden, mußt du gucken, ob du entweder einen anderen Job findest (z.B. Lagerarbeiter, Aushilfe im Supermarkt) usw. oder es bleibt dir langfristig nichts anderes übrig, als wieder zu deinen Eltern zu ziehen. Nur versuch Schulden zu vermeiden. Denn da kommst du nur sehr schwer wieder heraus.

Immerhin hast du fürs Leben gelernt, dass man seinen Arbeitsplatz nicht kündigt, bevor man nicht die neuen Vertrag unterschrieben hat. Ich würde so schnell wie möglich kündigen und dann mit meiner Familie drüber reden. Keine Ahnung ob du Anspruch auf ALGII hast. Eigentlich sind Eltern bis zum Ende der 1. Berufsausbildung finanziell für dich zuständig, aber auch nur, wenn du dich darum bemühst (also um eine Ausbildung).

Gingryu  16.07.2015, 13:09

12 Wochen Sperre bei einem Aufhebungsvertrag... Also erst einmal kein ALG 2

Kathi2510  16.07.2015, 13:10

Stimmt. Du könntest dich noch ganz schnell für ein FSJ bewerben.

Ausbildung als was... oder besser gefragt welche Kammer (z.B. IHK) ist für Dich bzw. Deinen Beruf zuständig?

Zudem hat diese Kammer überhaupt dem Aufhebungsvertrag zugestimmt?