Wie bitte ich richtig um einen Aufhebungsvertrag und muss ich bereits zum Gespräch einen mitnehmen, wie sieht es mit Krankschreibung nach Einigung aus?

5 Antworten

Mal ganz grundsätzlich: Dein Betrieb kann Dich nicht zwingen, weiterzuarbeiten. Wenn Du fristlos kündigst (wie immer Du das begründest...) und dann nicht mehr kommst, wirst Du NICHT von der Polizei zur Arbeit gebracht werden!

Natürlich ist es schöner, wenn Du mit allen sprichst und einen Aufhebungsvertrag bekommst, oder wenn Du kündigst und niemand was dagegen unternimmt. Aber verklagen wegen der Kündigung wird Dich wohl niemand: dann muss ein Arbeitgeber beweisen, dass er finanzielle Verluste hatte, weil Du gegangen bist; und das geht bei Azubis selten.

Mach am besten einen Termin beim Chef, bleib freundlich und sachlich, sage ihm, dass Du bei ihm nicht genug lernst und jetzt in einem anderen Betrieb anfängst - und frag ihn, wie die rechtliche Seite jetzt geregelt werden soll.

Vielen Dank für die Antwort! Das beruhigt mich schonmal :) soll is den Aufhebungsvertrag schon mal selbst aufsetzen oder nicht?
LG

Daß man sich auf einer Arbeitsstelle nicht wohl fühlt, kann vorkommen, und rein rechtlich kann ich Dir auch gar nichts dazu sagen.

Aber hinsichtlich Krankschreibung und Neuanfang solltest Du Dir doch bitte Folgendes vor Augen führen: Du bist nicht krank sondern fühlst Dich an Deinem Arbeitsplatz nicht gut. Weshalb sollte Dich da ein Arzt krank schreiben?

Dann hast Du zum 1.8. eine neue Arbeitsstelle. Stell Dir mal vor, Dein alter und Dein neuer Chef treffen sich per Zufall im Park. Der neue erfährt, daß Du krank bist und Du tanzt dort am ersten Arbeitstag vollkommen fit an. Findest Du, daß das einen guten Eindruck macht? Auf einen Mitarbeiter, egal ob Azubi oder Manager muß man sich verlassen können. Kranksein kann jeder, aber lügen ist ein absolutes No-Go! Keine Wahrheit ist schlimmer als die kleinste  Unwahrheit.

Du mußt ohnehin mit Deinem jetzigen Arbeitgeber sprechen. Vielleicht steht Dir noch Urlaub zu, vielleicht sieht er von allein ein, daß er auf solche Mitarbeiter wie Dich besser verzichten kann, vielleicht mußt Du aber auch bis zum letzten Tag arbeiten, na und?

Im Leben kann man weder immer einen Krankenschein nehmen, wenn etwas nicht nach Wunsch läuft, noch jedesmal den Job wechseln, es sei denn, man will irgendwann ohne Arbeit auf der Straße landen. Die 2 Wochen wirst Du doch schaffen, meinst Du nicht?

das hört sich so an als würdest du mir unterstellen ich wechsle bei jeder Kleinigkeit die annähernd nicht passt den Betrieb. Finde ich nicht ganz passend wenn man nicht weiß was alles vorgefallen ist und wie die Arbeitsbedingungen sind. Solche Antworten sind meiner Meinung nach nicht hilfreich.

@MissPanik

Das hört sich so an, als würdest Du mir böse Antworten unterstellen! Wie kommst Du dazu?

Du fragst hier nach Meinungen, nicht mehr und nicht weniger habe ich Dir gesagt. Wenn man fragt, bekommt man auch manchmal Dinge zu hören, die einem nicht gefallen. Mich interessieren weder Deine Arbeitsbedingungen noch die Gründe für Deine Wechselwünsche. Wenn Du nur Zustimmungen haben willst, solltest Du das in Deine Frage schreiben, daß Du nur Absolution aber keine Kritik hören möchtest.

Als erstes musst Du die Beendigung zum jetzigen Betrieb klären. Das machst Du in einem persönlichen Gespräch und zwar gleich nächste Woche. Wenn das geregelt ist sehe ich keinen Grund dich Krank schreiben zu lassen. Wieso auch, denn Du bist nicht krank sondern fühlst Dich nur unwohl. Dafür bekommst Du keine Krankmeldung. Zudem solltest Du an Dein Zeugnis denken, daß Du noch bekommst. Wenn Du jetzt die Arbeit verweigerst, dann wird das qualifizierte Zeugnis nicht gut  ausfallen. Willst Du das riskieren? Konzentriere Dich auf das Wichtigste und das ist die Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses zum 31.07.... 

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html

wäre ein Grund zu einer fristlosen Kündigen

ein Gespräch mit dem Chef wäre sicherlich hilfreicher. Auch ein Aufhebungsvertrag in beidseitigem Einvernehmen; deine Gründe must ihm schon offenlegen. Damit wärest sofort Arbeitslos.

http://arbeits-abc.de/der-aufhebungsvertrag-vor-und-nachteile/

Die Aufhebung muss aber von beiden Seiten gewollt sein. Was steht denn in dem Ausbildungsvertrag zum Thema Kündigung?

Wenn Du krank bist, kannst Du einen Krankenschein nehmen, was spricht dagegen?

Er ist nicht krank, er will sich drücken!

@christl10

er ist eine sie und wenn man oben den text richtig gelesen hat will ich mich nicht drücken sondern es geht mir wirklich schlecht. daher ja auch der aufhebungsvertrag ^^

ein ünnützer "Gelber Schein" versaut das Zeugnis..... !!!