Ausbildung - Fahrtkosten absetzbar?
Hallo liebe Community,
zum 01.11.2021 wechsele ich meinen Ausbildungsbetrieb (aufgrund der Corona-Lage) und fahre fortan rund 60 km einfach, sprich, 120 km Arbeitsweg gesamt pro Arbeitstag.
Bezahlt werde ich nach dem IG-Metall-Tarif BaWü, erhalte also im zweiten Lehrjahr bereits rund 1102 € brutto. Bisher wurde ich nach dem bayerischen IG-Metall-Tarif bezahlt, folglich erhielt ich 1089 € brutto und zahlte laut Lohnnachweis zirka 10 € steuerrechtliche Abzüge.
Nun zu meiner Frage: Der Sohn einer Bekannten, welcher Steuerberater ist, meinte, hier könne man einiges absetzen (Fahrtweg). Es gäbe das ein oder andere "Schlupfloch". Gestern rief ich daraufhin ein Steuerkanzlei an und fragte, ob dies stimmen würde. Daraufhin wurde mir gesagt, da ich nicht wirklich Steuern zahle, sei auch nichts zurückzuholen.
Kennt Ihr Euch diesbezüglich aus oder habt selbst Erfahrungen gesammelt? Gibt es denn Möglichkeiten, die Spritkosten etwas einzudämmen? Ungerne würde ich jeden Monat 200-300 € auf den Straßen lassen...
PS: Auf Nachfrage zwecks Fahrtkostenübernahme erklärte mir mein künftiger Konzern, dass diese nur bis zur Berufsschule übernommen werden, die Anfahrt zum Unternehmen selbst aber nicht.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Liebe Grüße
Ferbie333
5 Antworten
Ja, der Arbeitsweg kann von der Lohnsteuer in Abzug gebracht werden. Wenn du allerdings nur 300 Euro im Jahr an Steuern zahlst und tatsächlich von deiner Steuerlast auf eine Erstattung von 600 Euro kommen würdest, bekommst du nur 300 Euro zurück.. Mehr zurückbekommen als man eingezahlt hat kann man einfach nicht.
Die Spritkosten dämmt man nur ein, indem mal nicht ständig das Gaspedal durchdrückt..
so war's auch gemeint..
Bezahlt werde ich nach dem IG-Metall-Tarif BaWü, erhalte also im zweiten Lehrjahr bereits rund 1102 € brutto.
Damit bist du unter der Grenze, ab der Lohnsteuer erhoben wird. Du kannst zwar in der Einkommensteuererklärung Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen, nur wirken die sich steuerlich nicht aus.
Daraufhin wurde mir gesagt, da ich nicht wirklich Steuern zahle, sei auch nichts zurückzuholen.
Stimmt.
Was meinst Du mit steuerrechtliche Abzüge? Jedenfalls beträgt die Lohnsteuer + Kirchensteuer auf einen Monatslohn von 1.102 Euro Null Euro. Und soviel kannst Du dann auch aufgrund Deiner Fahrkosten zurückholen.
Wenn du Lohnsteuer zahlst dann kannst du den Weg zur Arbeit auch von der Steuer absetzen. Wenn du allerdings nur 10€ im Monat zahlst kannst du auch nur maximal so viel zurück bekommen. Du kannst nicht mehr bekommen als du eigentlich bezahlt hast.
laut Lohnnachweis zirka 10 € steuerrechtliche Abzüge.
Und diese 10 Euro kannst Du evtl zurückbekommen, wenn Du genug zum Absetzen hast. 🚗💸
Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstelle sind Werbungskosten. Werbungskosten werden nicht von der Lohnsteuer, sondern von den Einnahmen abgezgen.