Aus Wut eine Bedrohung ausgesprochen, Anzeige?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke man kann hier anzweifeln ob überhaupt eine strafbare Handlung vorlag:

Eine Bedrohung setzt eine Bedrohung mit einem Verbrechen, wobei ein Verbrechen eine rechtswidrige Tat ist, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.

Nötigung setzt vorraus, dass du jemanden rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigst.

Ob das dann in diesem Umfang und dieser Situation schon ausreichend ist?

Alles in allem wird da wohl kaum etwas auf dich zukommen.

JuustMint 
Fragesteller
 15.01.2016, 23:08

Danke!!! Wirklich vielen Dank für diese ausführliche Info! Ich bin jetzt sehr beruhigt.