Aus Wut eine Bedrohung ausgesprochen, Anzeige?
Hallo,
Meine kleine Schwester wurde auf Whatsapp auf das übelste beleidigt (wie "bring dich um, killen dich") & ist heulend zu mir gerannt. Da ich die große Schwester bin, bin ich vor Wut geplatzt & hab eine Memo geschickt "wenn ich dich sehe, mach ich dich fertig". Meinte eher mit Worten. Die Empfänger meiner Nachricht waren ungefähr 12-14 Jahre alt. Und ich bin 17 Jahre alt. Ich weiß, ich hätte mich nicht auf diesen Niveau senken sollen, aber sie haben schlimme Sachen geschrieben. Denkt ihr ich bekomme eine Anzeige dafür, dass ich so eine Bedrohung ausgesprochen habe? Leider war ich auch sehr lautstark. Ich will keine Anzeige. Kommt die Anzeige auf das Führungszeugnis? Ich weiß nicht in welcher Lage die Eltern der Kinder (ich sags schon selber, ich schäme mich schon) sind. Bin sehr verunsichert. Wäre lieb, wenn ihr eine hilfreiche Antwort hinterlässt, danke.
1 Antwort
Ich denke man kann hier anzweifeln ob überhaupt eine strafbare Handlung vorlag:
Eine Bedrohung setzt eine Bedrohung mit einem Verbrechen, wobei ein Verbrechen eine rechtswidrige Tat ist, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.
Nötigung setzt vorraus, dass du jemanden rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigst.
Ob das dann in diesem Umfang und dieser Situation schon ausreichend ist?
Alles in allem wird da wohl kaum etwas auf dich zukommen.
Danke!!! Wirklich vielen Dank für diese ausführliche Info! Ich bin jetzt sehr beruhigt.