Bundeszentralregister, Anzeige wegen ''Bedrohung''?
Bitte nur Leute antworten, die tatsächlich Juristische Erfahrungen haben:
Es geht darum, dass ich vor 4 Jahren mal wegen ''Bedrohung'' angezeigt wurde.
Um es genauer zu beschreiben, sagen wir es gab einige Leute, die mich zu Unrecht des ''Bedrohens'' angezeigt haben, ich hätte sie wohl mit einem Messer bedroht, angeblich.
Polizei war natürlich da, Anzeige wurde aufgenommen etc. Polizisten meinten aber, sie selbst müssen auch eine Anzeige schreiben, fernab ob die Aussage stimmt oder nicht (absolut keine Ahnung, wie das Sinn machen sollte, aber so wars)
Kam natürlich wie es kommen musste, der Anzeigesteller hat kalte Füße bekommen und hat in seinem Stellungsnahme-Brief erläutert, dass eine Bedrohung niemals stattgefunden hat, dieselbe Stellungnahme kam auch von mir.
Anzeige wurde also eingestellt, und ich war ohne Geldstrafe, Verfahren oder sonst irgendwas raus aus der Geschichte.
TL:DR Anzeige wegen nicht vorhandener Bedrohung, Verfahren wurde eingestellt, Ende.
Die eigentliche Frage ist: Steht sowas im Bundeszentralregister? Wenn ja, wann wird eine, nicht zur Verurteilung gebrachte Anzeige gelöscht?
Muss man eine Verleumdung, nicht verurteilende Anzeige später bei Behörden angeben, zum Beispiel Bewerbung als Polizist, Wachangesteller, Bundeswehr, oder kann man einfach getrost Wissen, dass es nach 2-3 Jahren sowieso schon gelöscht ist?
6 Antworten
Soweit ich weiß wird das nie gelöscht. Ich empfehle dir aber ruf bei einer Anwaltshotline an und stelle diese kurze Frage. Die kosten 1,99€ pro Minute. Hört sich zunächst teuer an. Die Wartezeit kostet nichts. Das Gespräch dauert in der Regel 2-5 Minuten für solch kurze Fragen. Hab das bestimmt schon 10 Mal genutzt oder öfter und hab immer eine kompetente Beratung gehabt für poplige 6-10€. Beim örtlichen Anwalt war ich immer 249,90€ für einen Termin los. Ich hab zwar jetzt einen Rechtsschutz nutze das aber immer noch weil es einfach für kurze Fragen optimal ist, da muss ich nicht auf nen Termin warten, nirgends hinfahren und kann sogar am Sonntag anrufen. Das kann ich dir empfehlen, deine Frage an sich kann ich nicht 100% sicher beantworten.
Das wird im Normalfall gelöscht, sobald feststeht, dass die Anzeige eingestellt wurde, wenn kein konkreter Verdacht vorliegt. Sollte es jedoch trotzdem noch gespeichert sein, musst du dir keine Sorgen machen, dass du es irgendwann angeben musst.
Strafen werde ab 90 Tagesätze und ab 3 Mon Haft auf Bewährung eingetragen, Also bei dir steht nichts drin.
Jedoch die Akten werden gelöscht, bleiben aber im Archiv für immer.
Mit Gruß
Im Bundeszentralregister sind nur rechtskräftige Urteile eingetragen.
Das von Dir Beschriebene eindeutig nicht.
Aber in den Polizeicomputern (Polas) könnte die Anzeige verzeichnet sein, aber eben nur mit dem Vermerk, dass es eingestellt wurde.
Nein, genau das bestätigt meine Antwort. Der Freispruch war nicht im Führungszeugnis.
Für die Akkreditierung wurden aber die Dateien des BKA und der anderen Ermittlungsbehörden beigezogen.
Daher die Verweigerung.
Nein, das ist ganz eindeutig nicht enthalten.
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__3.html
Sie müssen das auch nicht angeben.
Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip ja,
aber leider nicht regelmäßig: s. Akkreditierungspannen beim G20-Gipfel, z. B.
https://www.tagesschau.de/ausland/g20-journalisten-101.html