Aus welchem Grund hat der Gesetzgeber für verschiedene Rechtsgeschäfte Formvorschriften verankert?

4 Antworten

Sinn einer gesetzlichen Formbedürftigkeit kann es sein, die Erklärenden auf mögliche negative Folgen ihrer Erklärungen hinzuweisen (Warnfunktion), Beweise zu sichern (Beweisfunktion), Dritten die Überprüfung zu ermöglichen (Kontrollfunktion) oder die Beratung der Erklärenden durch Rechtskundige sicherzustellen (Beratungsfunktion), beispielsweise durch den Notar.
Mehr dazu auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Form_(Recht)

Primär um die Beteiligten bei verschiedenen weitreichenden Rechtsgeschäften (Immobiliengeschäfte, Schenkungen, Bürgschaften etc.) vor übereilten Handlungen zu schützen und Rechtssicherheit herzustellen.

Zum einen um für den Streitfall leichtere Nachweise zu schaffen (Nachweisfunktion). Zum anderen, um den vertragschließenden Parteien die Bedeutung ihrer Willenserklärung/des Vertragsschlusses nochmal vor Augen zu führen (Warnfunktion).

Um die Beteiligten abzusichern? Beweisfähigkeit?