Wo ist der Unterschied zwischen einseitige und zweiseitige Rechtsgeschäfte?

4 Antworten

Ein einseitiges Rechtsgeschäft wird nur von einem Rechtssubjekt vorgenommen und benötigt nur eine Willenserklärung, nämlich dieses einen Rechtssubjekts.

z.B. die Errichtung eines Testaments oder die Kündigung oder Anfechtung. Bei beidem muss ja, in der Regel, keine weitere Person irgendwie 'zustimmen'.

Ein zweiseitiges Rechtsgeschäft benötigt zwei korrespondierende Willenserklärungen.

Zum Beispiel die klassischen Verträge: Kaufvertrag, Schenkungsvertrag usw. usw.

Einseitige:

  • Rechtsgeschäfte, die nur aus einer Willenserklärung bestehen.
  • Empfangsbedürftige einseitige Rechtsgeschäfte werden nur wirksam, wenn sie dem Erklärungsgegner zugehen, z.B. Kündigung, Anfechtung, Rücktritt.
  • Nicht empfangsbedürftiges einseitiges Rechtsgeschäft ist z.B. Errichtung eines Testaments.

Zweiseitige:

  • zwei übereinstimme Willenserklärungen nötig, um ein gültiges Rechtsgeschäft zu schließen.
  • müssen vollständig deckungsgleich sein. Wenn sich die beiden Vertragsparteien über einen Punkt des Rechtsgeschäftes noch nicht geeinigt haben, besteht kein Rechtsgeschäft.
  • Beispiel: Du kaufst eine Brezn um 80 Ct beim Bäcker.

Ein zweiseitiges Rechtsgeschäft kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Zum Beispiel ein Kaufvertrag.

Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ist nur eine Willenserklärung notwendig. Zum Beispiel bei einer Kündigung.

Beim einen müssen beide dem Geschäft / Vertrag zustimmen also eine Willenserklärung abgeben. Beim anderen nur eine Seite