Warum fordert der Gesetzgeber Kontoauszüge regelmäßig zu überprüfen?

10 Antworten

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Um die Einspruchsfrist für unrechtmäßige Abbuchungen auf einem kleinen Niveau zu halten.

Wärst Du nicht verpflichtet monatlich Dein Konto zu überprüfen, müsste die Einspruchsfrist wesentlich höher liegen und das ist gesamtwirtschaftlich nicht vertretbar.

Genauso bist Du verpflichtet regelmäßig die Post zu kontrollieren.

Mich würde mal interessieren, wo die gesetzliche Grundlage dazu steht!?

@PeterSchu

Gesetzlich ist es nicht verankert. Aber der Staat setzt voraus das Du es tust und insofern musst Du mit Konsequenzen rechnen wenn Du es nicht tust. Wenn du also nicht auf Mahnungen reagierst, dann trägst Du gerichtlich die Konsequenz für dein Handeln. Genauso sieht es bei der Bank aus. Wenn Du nach einem halben Jahr eine Abbuchung entdeckst die unrechtmäßig war, dann hast Du gerichtlich keine Chance dagegen vor zu gehen, weil du eben verpflichtet bist das Konto regelmäßig zu kontrollieren.

@boriswulff

Aha. Es kommt also regelmäßig jemand vom Staat und prüft, ob ich meine Kontoauszüge geprüft hab, und wenn nicht, "muss ich mit Konsequenzen rechnen." Mit Verlaub, das geht den Staat einen Sch... an. Es gibt halt Verjährungsfristen und wenn ich Ansprüche geltend machen will, muss ich diese einhalten. Wenn nicht, hab ich Pech gehabt. Und Zusatzfrage: wer prüft, ob ich regelmäßig meine Post kontrolliere? Auch diese Aussage versteh ich nicht. Ich bin sicherlich verpflichtet, meine ausstehenden Rechnungen zu bezahlen, und das ist vollkomen unabhängig davon, ob ich regelmäßig in den Briefkasten schau oder nicht.

@boriswulff

Es geht hierbei um den Kundenschutz! Jeder Mensch, der ein Bankkonto besitzt, von dem etwas abgebucht wird, ist ein mündiger Bürger und der Staat wünscht, dass sich der Bürger auch so verhält...

@Deleko1

Na dann beleg uns doch mal, wo der Staat uns verpflichtet, unser Konto zu prüfen.

@PeterSchu

Wenn Du nicht verpflichtet wärst Dein Konto monatlich zu überprüfen, dann müßten die Einspruchsfristen wesentlich höher gehalten werden. Sicher konrolliert niemand ob Du dies getan hast. Aber wenn die Einspruchsfrist herum ist dann sagt das Gesetz Du hattest genug Zeit über die Abbuchung kenntnis zu erlangen und deswegen hast Du die Konsequenz daraus zu tragen. Wenn ich nicht die verpflichtung hätte monatlich mein Konto zu überprüfen dann dürfte mir aus dem Nichtansehen der Kontoauszüge auch kein Schaden entstehen. Dann dürfte ich auch noch nach einem Jahr eine ungerechtfertigte Abbuchung stornieren.

@boriswulff

Du hast die Frage nicht beantwortet: wo steht das ?

@PeterSchu

Bei mir z. B. steht das in den AGBs der Bank. Er wird auch nochmals auf den Kontoauszügen darauf hingewiesen.

Der Gesetzgeber kann im Falle Deines Kontos nichts fordern, es ist allerdings eine Empfehlung zu Deinem persönlichen Schutz, beispielsweise vor falschen/fehlerhaften Abbuchungen.

Ich wüßte jetzt nicht, daß er es fordert. Aber wenn, liegt es daran, daß wir in einem Sozialstaat leben und der Staat ja auch finanziell für Leute einspringt, die in anders nicht überleben können. Und deshalb wird er wohl fordern, daß man so reglemäßig die Kontoauszüge überprüft, daß man sich Geld noch zurückholen kann, daß vielleicht zu unrecht von irgendwo per Lastschrift eingezogen wurde.

Auf die Genehmigungswirkung muss die Bank nach ihren AGB bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Im Urteil des BGH vom 06.06.2000, Az. XI ZR 258/99 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei einer betrügerischen Abbuchung Bankkunden auch noch nach 6 Wochen widerrufen dürfen. Es besteht allerdings für die Bankkunden die Pflicht, ihrer Kontoauszüge regelmäßigen Prüfung zu unterziehen. Andernfalls kann die Bank ihrem Bankkunden ein Mitverschulden anlasten.

So, wo ist jetzt mein Stern??

Der Gesetzgeber fordert das nicht, er empfiehlt. Du solltest es trotzdem regelmäßig tun, um unberechtigte Kontobewegungen rechtzeitig zu bemerken und dagegen vorzugehen (Bsp. zurück buchen, geht nur innerhalb einer bestimmten Frist).