Auftrag während der Krankheit?

4 Antworten

Nein, das darf der Disponent nicht.

Wenn du ein guter Mitarbeiter bist, dann kannst du ihm die Erlaubnis erteilen, dich trotzdem zu kontaktieren - allerdings würde ich sowas nicht schriftlich festhalten.

Du bist als Arbeitnehmer verpflichtet, am letzten Tag deiner Krankschreibung zu melden ("Genesungsmeldung"), dort kann man dir alle Daten für den Einsatz mitteilen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

auch nicht während der AU ins Büro gehen, dann wird auch angenommen, daß man ja gar nicht so krank sei & eben arbeiten könne.

Das sind übliche Tricks dieser Personaldisponenten.

Die AU immer mit Einschreiben schicken, weil sonst öfters behauptet wird, diese sei nicht angekommen.

Der Arzt stellt die AU aus & der Personaldisponent hat kaum Medizin studiert. Das grenzt schon fast an Nötigung.

Hat die Leihbude Zweifel an der Krankschreibung, muß sie Dich eben zum MDK schicken, aber nach 1 Woche ist das lächerlich.

Bei Ruf-Nr. Unterdrückung oder der bekannten Nr. der Leihfa würde ich gar nicht ans Telefon gehen.

Notfalls zum Arbeitsgericht

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein - wenn Du krankgeschrieben bist, bist Du krank und nicht einsatzfähig.

Es ist an Dir als Arbeitnehmer Dich ( früh genug ) bei Deinem Arbeitgeber zu melden, wenn absehbar ist, das Du wieder einsatzfähig bist.

Klar, Angebote können dir auch unterbreitet werden wenn du krank bist.

Nur einsetzen dürfen sie dich nicht