Krankheit bei Zeitarbeit

7 Antworten

Voraussetzung, dass der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leistet (egal ob Zeitarbeitsunternehmen oder ein anderer)ist, dass man mindestens 4 Wochen in einem Unternehmen angestellt sein muss. Ist man weniger als 4 Wochen beschäftigt und wird krank, dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld. In allen anderen Fällen ist der Arbeitgeber in der Pflicht. I M M E R

Für Zeitarbeitsfirmen gilt hier das gleiche, wie bei allen anderen Firmen auch:

Ab dem ersten Tag wird gezahlt. Erst ab dem 42. Tag der Krankheit (6 Wochen) zahlt die Krankenkasse, wenn es sich entweder um die gleiche, oder um eine Reihe von Folgeerkrankungen handelt.

Es gibt Ausnahmen:

Der Arbeitgeber muss den Lohn zunächst zahlen, kann sich das Entgelt aber in einigen Fällen erstatten lassen, z.B. wenn Du einen Verkehrsunfall hattest und nicht selber Schuld warst (dann zahlt der Unfallgegner). Oder wenn Du einen zweiten (genehmigten) Job hast und dort einen Arbeitsunfall hattest.

Er muss gar nicht zahlen, wenn Du bei einem Unfall grob fahrlässig gehandelt hast (z.B. volltrunken einen Autounfall) oder bei Vorsatz.

Aber bei "normaler" Krankheit: Ab dem 1. Tag.

Für die ersten 6 Wochen einer Krankschreibung hat der Arbeitgeber mit Lohnfortzahlung aufzukommen. Erst danach sind die Krankenkassen verpflichtet, Krankengeld zu zahlen.

Es ist nicht so selten, daß Zeitarbeitsfirmen sich um ihre Pflichten drücken wollen - das sieht mir nach so einem Fall aus. Die Zeitarbeitsfirma ist jedenfalls ein Arbeitgeber wie jeder andere auch und kann hier nicht mit faulen Ausreden kommen.

Auch bei Krankheit muss die Zeitarbeitsfirma bezahlen. Es sei denn, im Arbeitsvertrag ist was anderes vereinbart. Aber das machen nur unsersiöse Zeitarbeitsfirmen.

Bei Krankheit eines sozilversicherungspflichtig Angestellten ist immer der Arbeitgeber in der Pflicht zu zahlen, erst nach 4 oder 6 Wochen (bin nicht ganz sicher) ist die Krankenkasse in der Pflicht.