Auftrag erst nach 2 Jahren ausgeführt, Rechnung auf Toten?

4 Antworten

Die Forderung an die Erben besteht zurecht und ist nicht verjährt!

Pabeni 
Fragesteller
 01.06.2021, 21:48

Das stimmt, es kann ja auch Nichts verjähren, da keine Leistung zu Lebzeiten und erbracht wurde.

Wenn der Vater bereits vor seinem Tod den Vertrag über die entsprechende Dienstleistung abgeschlossen hat, dann geht der an euch als Erben über und der ganze Spaß muss selbstverständlich auch von euch gezahlt werden. Auch wenn das Haus bereits an die Erben übergegangen ist und/oder verkauft wurde.

shagdalbran  01.06.2021, 16:59

Schulden werden halt auch vererbt...

Pabeni 
Fragesteller
 01.06.2021, 17:20
@shagdalbran

Sind ja keine Schulden. Der Auftrag wurde zeitverzögert ausgeführt. Für einen Toten.

BeviBaby  01.06.2021, 17:22
@Pabeni

Aber es bestand ggf. ein Vertrag über diese Dienstleistung. Und auch Verträge werden von den Nachkommen übernommen, die im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge in die Fußstapfen des Rechtsvorgängers treten.

shagdalbran  01.06.2021, 17:22
@Pabeni

Was erwartest du jetzt? eine vollumfängliche juristische Beratung? Widersprich der Rechnung und warte, was passiert.

Pabeni 
Fragesteller
 01.06.2021, 17:21

Dan hätte due Dienstleistung auch zu Lebzeiten stattfinden müssen.

BeviBaby  01.06.2021, 17:24
@Pabeni

Ich miete eine Wohnung. Dann sterbe ich. Da mich niemand findet, läuft der Mietvertrag noch 3 Monate weiter, OBWOHL ich bereits tot bin.

Der Vermieter hat die Dienstleistung erbracht. Ergo schulde ich bzw. mein Erbe als Gesamtrechtsnachfolger, die ausstehende Miete.

tinalisatina  01.06.2021, 18:11
@BeviBaby

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Interessant wäre vielleicht das Bundesland und die dort geltenden Vermessungsvorschriften. Bei uns bist du verpflichtet solche Veränderungen unverzüglich zu beauftragen - und wäre damit auch noch eine Schuld des Vaters. Bei Nichterfüllung meines Wissens auch eine Ordnungswidrigkeit.

Im Gegenzug hätte man die Abweichung der Unterlagen von Kataster und Örtlichkeit auch beim Verkauf bemerken können und den Punkt im Kaufvertrag klären.

Spätestens bei Bekanntgabe der Terminsnachricht durch den Vermesser an den Erwerber- hätte dieser für mein Geschmack die Kostenfrage mit euch klären können, falls eure Vermessungsvorschriften einen Widerruf dieses Auftrags überhaupt vorsehen würden - was ich mir aber nicht vorstellen kann.

Ihr seid Kostenschuldner, ihr seid in Unwissenheit in den Vertrag des Vaters eingestiegen, und könnt im Innenverhältnis mit dem Erwerber vielleicht über eine Kostenteilung verhandeln - was ich im Verhältnis zum vermutlich erzielten Kaufpreis aber ... überlegen würde.

Der Zeitablauf zwischen Bestellung und Lieferung ist hier uninteressant.- erst Recht, wenn der Vermesser bei Bestellung vermutlich bereits mitgeteilt hat, wann mit der Ausführung frühstens zu rechnen ist.

Ich würde widersprechen und einen Anwalt zu Rate ziehen. Wobei die Rechtsberatung wahrscheinlich teurer als die 560 EUr würde.

Grundsätzlich muss der Erbe natürlich in Auftrag gegeben Dienstleistungen bezahlen, aber hier liegen zwischen Auftrag und Ausführung mehr als 2 Jahre. In der Zeit ist der Auftraggeber gestorben und das Objekt veräußert. D.h. im Grunde gar nicht mehr vorhanden.

Daher könnte es schon sein, dass der Käufer diese Rechnung bezahlen muss, weil er ja dann die Erlaubnis für die Vermessung gegeben hat.... und nicht mehr der Auftraggeber.