Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Abrechnung
Frage: Ist man einem Privaten Auftraggeber gegenüber verpflichtet, Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorzulegen?
Angebot erstellt, dies wurde beauftragt, Auftrag erledigt, Rechnung gestellt - jetzt zahlt Auftraggeber die Rechnung nicht, weil er sämtliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen übergeben haben will.
Vertraglich ist dies nicht geschuldet!
Hat jemand Rat?
4 Antworten
@anjanni:
es ist ein Bauunternehmen. evtl. habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Wo steht das, dass ich dazu verpflichtet bin derartige Nachweise zu erbringen?
Meiner Meinung nach wäre ich dazu nur verpflichtet, wenn es vertraglich vereinbart wurde.
Bei einem öffentlichen Bauherren sähe das anders aus, dass weiß ich.
Der Auftraggeber hat Recht: Du musst die Bescheinigung vorlegen.
Ein Auftraggeber kann Dir privat erscheinen. Aber schon, wenn er mehrere Wohnungen vermietet, ist er nicht mehr "privat"...
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Inwiefern? Um was geht´s eigentlich? Zulassungen; die müsstest du mitliefern damit für Andere sichergestellt ist, dass du regelkonforme Materialien eingesetzt hast. Möglich ist auch, dass Diese für z.B. bev. Schornsteinfeger benötigt werden, ohne Diese gibt´s halt keine Abnahme.
@peterrobm: Es geht um Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt, Krankenkasse, etc. kurzum sämtlicher Sozialkassen...
Es geht nicht um Herstellerfreigaben oder sowas, dass muss man ja liefern das ist klar.