Hauskauf, nachträglich Rechnung für Vermessung?
Guten Tag,
wir haben ein Haus gekauft, Notarvertrag Oktober 2019. Nun hat uns ein Rechnung erreicht bzgl der Vermessung der Garage, Baujahr 2018. Datiert ist die Rechnung auf 2020, Leistungszeitraum ist keiner angegeben.
was tun? Danke für qualifizierte Antworten!!!
4 Antworten
Du kannst am Montag dort anrufen, von wo die Rechnung kommt und fragen, welchen Ursprung das Ganze hat. Dann klärt sich das ganz allein und du musst dir keine unnötigen Gedanken machen.
An wen war denn die Rechnung adressiert? Dein Name?
Da Kataster und Bauordnung Landesrecht ist: rufe am Montag den Absender der Rechnung an und erkundige dich.
Sofern du bereits Rechnungsempfänger bist, würde ich die Rechnung begleichen und dann ggfls. versuchen die Gebühr vom Verkäufer einzufordern.
nö, der Bau einer Garage und die Einmessung ins Kataster ist keine Erschließung. Erschließung sind Strom, Wasser, Straße, Gehweg, Kanal....
Warum hast du den Brief denn geöffnet wenn nicht dein Name draufsteht?
Bei mir muss eine Gebäudeeinmessung explizit beantragt werden und ist keine Folge der Baufertigstellungsanzeige an das Bauamt. Wenn Verkäufer noch bestellt hat? würde ich argumentieren, wer bestellt, bezahlt.
Evtl. solltest du mit Rechnung und Kaufvertrag zum Anwalt.
Habe den Brief nicht geöffnet, selbstverständlich nicht. Kam eingescannt per Mail.
habe mit dem Amt gesprochen, die werden gar nicht beauftrag, die machen das aus Eigeninitiative.
dann wirst du hier vermutlich wirklich nicht drum rum kommen. Bleibt die Kosten/ Nutzen Abwägung: Selbst mit Verkäufer noch verhandeln, war die Garage bereits bei Kauf in der Katasterkarte drin, hätte dir überhaupt auffallen können, dass hier noch eine Rechnung kommt -oder doch noch ein Beratungsgespräch beim Anwalt.
Hallo,
die Verpflichtung zur Erledigung der Gebäudeinmessung geht auf den neuen Eigentümer über.
Ggf. ist in dem Kaufvertrag etwas dazu geregelt, wodurch du einen privatrechtlichen Anspruch gegen den Verkäufer hast.?
der auftraggeber muss zahlen der warst ja nicht du.
außer im kaufvertrag steht was von übernahme aller kosten und aufträge etc.
Wenn das Katasteramt erst nachträglich (durch den Verkauf) von dem Bau der Garage erfahren hat, dann zahlt der neue Besitzer...denn das sind Kosten und Dienstleistungen, die man VORHER abklären muss. Unwissenheit schützt vor Rechnungen nicht.
Joa gut stimmt schon wenn man dies nicht vorher klärt.
ist halt nicht die standardfrage bei einem hauskauf xD
So wie es nicht die Standardaufgabe bei einer Zwangsversteigerung ist, sich SOFORT um die Hausversicherung zu kümmern....und dann kommt das böse erwachen...
Danke für die Antwort. Rechnungsempfaenger ist der vorherige Eigentümer.
Faellt so eine Rechnung unter „Erschliessungskosten“? Denn diese haben wir im Vertrag geregelt....