Thermenwartung nicht regelmäßig durchgeführt, Vermieter stellt nach Auszug anteilige Kosten in Rechnung?

1 Antwort

Wartungskosten an der Heizung zählen zu den umlagefähigen Nebenkosten, grundsätzlich kann Dein Vermieter Dir also diese Kosten in Rechnung stellen - meines Erachtens aber nur für Wartungen, die WÄHREND der Mietzeit gemacht werden - nicht danach. Voraussetzung ist allerdings, dass im Mietvertrag eine Bestimmung drinsteht, dass Du Nebenkosten zahlen musst. Fehlt eine solche Bestimmung, dann ist mit der Miete alles abgedeckt.

Wenn Du allerdings per Mietvertrag die Pflicht übernommen hast, Wartungen an der Heizung zu organisieren, und hast das nicht im vereinbarten Umfang getan, dann würde ich es so sehen, dass der Vermieter die Nachholung dieser Wartung nach Deinem Auszug noch in Rechnung stellen kann. Genauso, wie der Vermieter nachträgliche Renovierungen in Rechnung stellen könnte, wenn per Mietvertrag bestimmte Renovierungen festgelegt waren, und Du hast sie nicht gemacht. Ich bin aber kein Jurist.

Starre Renovierungsklauseln sind unwirksam.