Aufrechnung bei Insolvenz auch wenn schon eine Aufrechnung besteht beim Jobcenter?

1 Antwort

Ja, wenn es anders wäre würde das ja bedeuten, dass das Jobcenter indirekt Deine finanziellen Einschränkungen, die ja ein Insolvenzverfahren mit sich bringt, auffangen würde, was ja nicht Sinn der Sache ist.

Überzahlungen kann man im übrigen selbst feststellen, indem man seine bewilligten Leistungen und die tatsächlichen Zahlungen des JC auf Richtigkeit hin überprüft und zuviel gezahltes Geld nicht ausgibt sondern für diese Fälle ansammelt und in einer Summe zurückzahlt.

Ansonsten wirst Du innerhalb der Privatinsolvenz vom Jobcenter nicht anders behandelt wie jeder andere Leistungsempfänger auch. Das bedeutet, daß die zulässigen Aufrechnungen auch vorgenommen werden dürfen.

Ratenzahlungen kannst Du mit der zentralen Einzugsstelle Deines JC vereinbaren, die Dich noch gesondert zur Rückzahlung auffordern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Luise2812 
Fragesteller
 03.09.2018, 20:32

Wie denn? Wenn ich einen Arbeitsvertrag einreiche und der erst nach 5 Monaten bearbeitet wird, bestes Beispiel, am 1.6 hat sich mein Arbeitsvertrag erneuert , am 4.6 habe ich denen Persönlich die Änderung mitgeteilt mit brutto /netto, bis heute habe ich keinen Bescheid!

Nehmen wir mal an Ich habe das Geld beiseite gelegt, ich gebe es an das Amt zurück, würde meine Insolvenz fragwürdig sein und ich fliege aus der InsO, denn der Gläubiger- gleichbehandlungsgrundsatz verbietet eine Bevorzugung nur eines Gläubigers. Nach Eröffnung des InsOverfahrens ist daher ein Aufrechnungsbescheid des Jobcenters rechtswidrig, denke nicht das ich da so Falsch liege!?