Schulden Jobcenter

4 Antworten

Moin,

es kommt drauf an, wann die Forderung entstanden ist.

Ist die Forderung von VOR der Inso Eröffnung, dann ist das ne ganz nornale Inso Verbindlichkeit, die du keinesfalls bezahlen darfst, §283c StGB.

Ist das ne Neuverbindlichkeit, musst du die normal bedienen,

Weil du in der Inso aber kein Pfändungsfreies Einkommen hast, kann das Jobcenter strenggenommen nicht pfänden.

Weil es sich bei ALG 2 um den dir zustehenden Bedarf handelt, dürften die eigentlich auch nicht mit den ALG Leistungen verrechnen.

Wenn das ne Neuverbindlichkeit ist, also nach Inso Eröffnung entstanden, kannst du die bedienen. Das ist für die Inso egal.

Wie geschrieben, wenn die Forderung VOR der Inso Eröffnung entstanden ist, darfste das keinesfalls.

Die dürfen dann auch nicht mit kürzungen o. Verrechnungen an deinen Leistungsbedarf dran.

Das wäre, weil das ja nichts anderes wäre, wie ne Pfändung deiner Bezüge, nach § 89 InsO verboten.

Was anderes wäre das bei Steuererstattungen vom Finanzamt.

Solche Erstatungen müssten eigentlich an die Masse ausgekehrt werden, können aber mit Steuerschulden verrechnet werden.

Bei deinen ALG 2 Bezügen würde aber nix der Masse zustehen.

Die dürfen nicht in Bezüge pfänden, die unter der Prfändungsgrenze liegen.

Zudem wäre eh jeglich Art der Pfändung nach § 89 InsO unzulässig.

rede doch am besten mit deinem insolvenzverwalter darüber

Natürlich kannst du das auf Antrag auch in angemessenen Raten zahlen !!!

Wenn du schon über ein P - Konto ( Pfändungsschutzkonto ) verfügst,würde ja selbst eine angestrebte Pfändung durch das Jobcenter nichts bringen,solange du nicht über deinen Pfändungsfreibetrag kommst. Dann würde ja eh an die Gläubiger abgeführt und das Jobcenter müsste sich mit dem zufrieden geben,was noch übrig bleibt bzw.der Rest würde dann auf die Gläubiger verteilt. Würdest du also immer unter deinem Pfändbarem Betrag liegen,würde das Jobcenter ja nie an ihr Geld kommen,wenn sie sich nicht auf eine Ratenzahlung einlassen würden,denn dann bist du ja spätestens nach 7 Jahren schuldenfrei.

Du hast zuviel vom Jobcenter erhalten ,ich denke dann wirst du es auch zurück zahlen müssen.Ihr macht es euch leicht ,gehe ich in Inso ,Schulden ade.Es wird einfach den Leuten zu leicht gemacht.Man sollte doch versuchen sein Schulden ab zu zahlen,und nicht immer hinter der Inso verstecken,finde ich nicht fair.Man kann ja auch versuchen wenigstens in Kleinstraten zu zahlen ,aber immer gleich in Inso gehen ,finde ich einfach nur unfait.Vogelstrauss taktik.