hartz 4 aufstocker und umziehen?
Hallo alle zusammen. Ich wohne mit meiner kleinen familie in berlin. Meine familie besteht aus mir, meinem freund und unserer tochter. Zudem kommt alle 2 wochen sein kind zu besuch. Die zwei kinder teilen sich bei uns ein zimmer. Wir haben bereits vor der geburt unserer tochter in der wohnung gewohnt, wollen jetzt allerdings umziehen da es mit einem kleinem baby doch nicht so einfach ist die 5 stockwerke jedes mal hochzulaufen :( und wir uns zudem in unserem bezirk nicht mehr wohl fühlen. ..
Meine frage ist jetzt also die, ob wir ebenfalls spezielle Gründe fur einen umzug beim jobcenter nennen müssen, da wir aufstockend hartz 4 beziehen. Mein freund arbeitet TZ und ich bin derzeit arbeitssuchend. Wir bekommen nur noch ganz wenig vom jobcenter. Es belauft sich auf rund 350 euro insgesamt...
Die kosten des umzugs an sich können wir selber tragen. Es geht mir eher um die genehmigung das wir umziehen können und dass das jobcenter uns ebenfalls in der neuen wohnung (vorrausgesetzt sie entspricht dem standard) unterstützt.
(Achja... Zur zeit haben wir 3 zimmer... könnte man eigentlich, falls ich einen grund nennen muss, nicht damit argumentieren dass wir eig 4 zimmer bräuchten?)
3 Antworten
Die Anzahl der Zimmer ist dem Jobcenter egal,denen kommt es in der Regel nur auf Kosten und Größe an,ein Spielraum bei der Größe besteht da meist !
Was ihr als Aufstockung bekommt,ist dem Jobcenter wurst,wenn ihr alle Vorteile bzw.die Kostenübernahme haben möchtet,dann braucht ihr die Zusicherung vom Jobcenter.
Wenn die Wohnsituation also für euch nicht unzumutbar ist,dann wird es nicht einfach werden eine Zusage für die Kostenübernahme bzw.den Umzug zu bekommen.
Hilfreich würde dann ggf.als ein Attest vom Arzt sein,das dir bestätigt,das dir das tägliche Treppensteigen mit dem Kind auf die Gesundheit geht und du schon körperliche Einschränkungen hast.
Würde das Kind deines Freundes nicht nur alle 14 Tage zu euch kommen,sondern auch noch min.die halben Ferien bei euch verbringen und das Kind in einem Alter sein,wo es ein eigenes Zimmer bräuchte,dann könnte das auch ein Grund für einen Umzug sein.
Es stünde euch dann ggf.sogar anteilmäßig Leistungen für sein Kind zu,in der Zeit wo es bei euch sein würde.
Laut Grundgesetz darfst du da wohnen, wo du willst. Das Amt darf dir also gar nicht vorschreiben, wo du zu wohnen hast. Sie dürften nur die Zusage der Miete/Nebenkosten verweigern, wenn diese zu hoch ist oder anders ausgedrückt nicht angemessen ist. Was angemessen ist, hängt von der Stadt/Gemeinde ab. Mieten sind nun mal unterschiedlich hoch. Solange die neue Miete aber angemessen ist, dürften die den Umzug nicht verweigern.
Für Berlin müssten diese Werte gelten http://www.berlin.de/jobcenter/treptow-koepenick/leistungsservice/leistungen-fuer-unterkunft-und-heizung/
Vielleicht hilft dir folgender Link weiter: http://www.umzug.info/umzugshilfe-hartz-4.html
Das mit den 4 Zimmern ist schwierig zu beantworten. Da das Kind von deinem Freund nur alle zwei Wochen mal bei euch ist, rechtfertigt eigentlich noch keine grössere Wohnung - das würde nur gehen, wenn das Kind dauerhaft bei euch wohnt. Das Amt bezahlt ja ansonsten doppelten Wohnraum (bei der Mutter und beim Vater), was natürlich nicht Sinn der Sache ist.