Anhörung zu einer Überzahlung
Hallo,
Ich habe ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, indem eine Überzahlung von 323,29 Euro zurückfordert wird. Diese kann aufgrund des Guthabens aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2011 und 2012.
"Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Gutschrift" hieß es.
Jetzt kommt zu mir der Vorwurf dass, die fehlerhafte Bewilligung mir bekannt gewesen sei, und hätte erkennen können, dass mir die Leistungen in dieser Höhe nicht zugestanden habe.
Dem Schreiben war gleich ein Fragebogen zur beabsichtigen Aufrechnung bei der Anhörung zu einer Überzahlung beigelegt Es wird geprüft ob die genannten Bescheide aufgehoben wird, oder die überzahlte Leistungen erstattet werden müssen.
Über eine Überzahlung habe ich gar nicht gemerkt, das war nicht mein Fehler.
könnte mir jemand einen Rat geben?
Hoffe
2 Antworten
wenn du leistungen vom amt bekommst,zahlt auch das amt die miete,heiz-und nebenkosten.wenn bei der betriebskostenabrechnung ein plus erzielt wird,so ist es dem amt zurück zu zahlen und somit hättest du das wissen müssen.die summe musst du wohl oder übel zurück zahlen denn wenn die betriebkostenabrechnung eine nachzahlung erfordert,gehst du doch auch zum amt und fragst,ob diese kosten übernommen werden und zahlst es nicht aus eigener tasche?LG
In deinem Mietvetrag steht doch drin, wie hoch die Abschläge auf Nebenkosten sind. Für die Abrechnung ist doch der Vermieter verantwortlich oder dessen Beauftragter. Kommt es zu einer Erstattung von Nebenkosten ist diese zurück zu geben. Das Jobcenter ist nur verpflichtet die angefallenen Nebenkosten zu bezahlen, d. h. Überzahlungen können zurück gefordert werde. Was ist denn fehlerhaft beweilligt worden? Für die Festsetzung der Höhe der Nebenkosten ist doch der Vermieter zuständig. nebenkosten werden immer pauschal erhoben, da deren Höhe variabel ist. Die meisten Vermieter lassen sich meist Zeit, bis zur Bekanntgabe der Nebenkostenabrechnung. Im falle einer nachzahlung, muss dir das Amt ja auch die Kosten ersetzen. Nicht ins Boxhorn jagen lassen. Hier liegt der Fehler eindeutig beim Amt. Der Vorwurf der ungerechtferigten Bereicherung muss erst erfüllt sein.