Aufenthaltsgenehmigung trotz strafverfahren

3 Antworten

Wieso sollte man Dir die geben? Man gibt doch niemanden eine Aufenthaltserlaubnis der straffällig geworden ist - Ausnahme: Du musst ins Gefängnis; dazu bedarf es aber keiner Genehmigung.

Interessant das man sich immer erst hinterher Gedanken zu solchen Dingen macht...

Das kommt natürlich auch darauf an, um welches Strafverfahren es sich handelt.

Kriminelle gibt es in Deutschland schon genug

Es kann auch durchaus sein, dass ein Ausländer zur Verbüßung seiner Strafe in sein Heimatland abgeschoben wird. Das wäre nicht der erste Fall.

Hinweiss: Regelung im 2. Halbsatz der Vorschrift des § 79 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, wonach über den Aufenthaltstitel ohne Rücksicht auf den Ausgang des Verfahrens entschieden werden kann, wenn das dem Ausländer zur Last gelegte Verhalten selbst im Fall eines für ihn ungünstigen Verfahrensausgangs keine Bedeutung für das ausländerrechtliche Verfahren hat das wird aber ohne Anwalt nichts. Aber den hast Du sicher schon, bei einem laufenden Verfahren.