Nur mit Aufenthaltsgenehmigung nach Frankreich/Spanien reisen?
Hallo Leute,
ich habe einen türkischen Pass und eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Durch die Aufenthaltsgenehmigung darf ich in den Schengener-Staaten ohne Visum reisen. Darunter also auch nach Frankreich und Spanien.
Nur habe ich meinen türkischen Pass gerade im englischen Konsulat zwecks Visa-Antrag für England abgegeben und besitze derzeit lediglich meine Aufenthaltsgenehmigung. Kann ich nach Frankreich/Spanien nur mit dieser Aufenthaltsgenehmigung reisen oder brauche ich zwingend dazu noch meinen türkischen Pass?
Viele Grüße
2 Antworten
Hallihallo,
ich arbeite im Reisebüro und hatte in den Sommerferien erst einen Fall, der auf deine Frage zutrifft.
Ich habe persönlich mit dem spanischen Generalkonsulat telefonier, die mir mitteilten, dass du deinen Reisepass samt Aufenthaltstitel bei der gesamten Reise bei dir haben musst.
Der Reisepass ist eben das Reisedokument und der Aufenthaltstitel ist quasi dein "Visum" für die Schengen-Staaten.
Gruß
Sven
Wenn deine Aufenthaltsgenehmigung ein ausweisähnliches Dokument mit Lichtbild ist und nicht drauf vermerkt ist, dass es nicht als Ausweisdokument gilt, dann schon.
Wenn es kein Lichtbild hat oder darauf steht, dass es nur in Zusammenhang mit einem Pass gültig ist, dann nicht.
Super! Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann darf ich wohl damit reisen :)