Strafverfahren durch Führerscheinentzug?

4 Antworten

wenn das urteil gesprochen ist, ist das verfahren beendet

Das Verfahren ist abgeschlossen, nachdem entweder ein Gerichtsurteil rechtskräftig geworden ist oder ein Strafbefehl zugestellt wurde.

Die Zahlung von Strafgeldern und Führerscheinentzug sind Verfahrensfolgen, haben aber mit dem Verfahren bzw. Prozß nichts mehr zu tun.

Ich habe durch einen Führerscheinentzug ein Strafverfahren am laufen

Du hast nicht durch den Entzug der Fahrerlaubnis ein Strafverfahren am laufen, sondern weil Du wahrscheinlich eine Straftat begangen hast.

Der Entzug der FE ist nur eine Folge davon.

Wann gilt dieses als abgeschlossen?

IdR nach Rechtskraft des Urteils.

Oder nach dem ich das Bußgeld bezahlt habe und meinen Führerschein abgegeben habe?

Wenn es sich um eine OWi handelt, dann nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids, ein dort eventuell verhangenes Fahrverbot hat auf die Rechtskraft des Bescheides keine Auswirkung.

Benötige Hilfe.

Du solltest dann deine Frage genauer beschreiben was denn nun ist, Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeit, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis ? Du redest einmal vom Strafverfahren, dann im nächsten Abschnitt von einem Bußgeldverfahren.

bennybu93 
Fragesteller
 24.05.2016, 09:17

Danke für deine Antwort.
Und sorry für die schlechte Erläuterung.

Ich habe mein Führerschein durch eine Straftat verloren. Um genauer zu sein, wegen Alkohol am Steuer (1,26 Blutwert). Dieses Ergebnis bekam ich heute morgen von der Polizei mitgeteilt. Nun wird dieses Ergebnis zur Staatsanwaltschaft geschickt. Zu erwarten sind min. 6 Monate Führerscheinentzug und 30 Tagessätze vom Gehalt. 

Da mein berufliches Fortkommen dadurch eingeschränkt ist, müsste ich wissen, wann das Strafverfahren abgeschlossen ist. 

Mit dem Urteil des Staatsanwalts?

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

Vielen Dank.

Antitroll1234  24.05.2016, 09:23
@bennybu93

Nach Rechtskraft des Urteils oder Erlass des Strafbefehls durch Staatsanwalt.

Wenn es deine erste Auffälligkeit war rechne mit einem Entzug der Fahrerlaubnis von ca. 12 Monaten und einem Nettolohn Strafe.

Noch als Hinweis: Je nach Bundesland hast Du bereits ab 1,1 Promille bereits mit einer MPU zu rechnen bei Neubeantragung der Fahrerlaubnis.

bennybu93 
Fragesteller
 24.05.2016, 09:30
@Antitroll1234

Mein Onkel ist Polizeikommissar, er sagte, dass ich etwa nur mit der Mindeststrafe von 6 Monaten rechnen muss und dem Nettogehalt Strafe, da dies meine erste Tat im Straßenverkehr war und mein berufliches Fortkommen dadurch eingeschränkt ist. Er telefoniert auch gleich direkt mit der Staatsanwaltschaft. 

Der Führerschein interessiert mich auch nur zweitrangig. Mir geht es nur darum, wann dieses laufende Verfahren abgeschlossen ist. Erst wenn das Verfahren geschlossen ist, kann ich in meinen neuen Beruf(Bundeswehr) einsteigen.

Danke Ihnen.

Es wird ein Urteil vom Gericht gefällt; Das wird nach gewisser Zeit rechtskräftig. 

Das kann auch schon sofort nach Urteilsverkündung geschehen sein; dem wurde seitens des Beklagten angenommen; kein Einspruch eingelegt

das ist die strafrechtliche Seite, das andere kommt von der Führerscheinstelle.