Sicherheitsüberprüfung SÜ2 mit laufendem Strafverfahren (geringe Menge BTM) bestehen?

2 Antworten

Falsch! Wenn du bei "Nein" bleibst, erfüllst du den Straftatbestand des Betruges. Eine Aussage zu verweigern, bedeutet, sich zu enthalten, was du mit dem Ankreuzen des Neins allerdings nicht tun würdest. 

birddd2 
Fragesteller
 09.02.2017, 08:07

Muss für den Tatbestand des Betruges beim gegenüber nicht ein Vermögensschaden entstehen, bzw. eine Bereicherung meinerseits? Dies ist ja nicht wirklich gegeben, da ich mich an nichts bereichern will sondern einfach nur meinen Job ausüben möchte..

Bananarama1986  09.02.2017, 10:46
@birddd2

Das ginge schon. Als Art des Anstellungsbetruges. Einen Job zu behalten und dadurch Lohn zu bekommen, der einem nicht zusteht.

Wie gering war die Menge und welches Bundesland? Es gibt bei der StA interne Werte, die meist eingestellt werden. Das ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und nur der Regelfall. Keinesfalls ist es in Stein gemeißelt.

birddd2 
Fragesteller
 08.02.2017, 19:24

Die Menge war unter 1g in einem kleinen Bundesland im Norden ;) ein ansässiger Anwalt meinte dass es i.d.R. fallengelassen wird oder mit einer minimalen Geldstrafe belegt wird. - Ansich sollte das ja keine Sicherheitsbedenken schüren..

Bananarama1986  08.02.2017, 20:11
@birddd2

Ich denke auch, dass es eingestellt wird, ggf. mit Auflage. Sobald die Auflage bezahlt ist, ist das Ding vom Tisch. Für unter 1g macht sich normaler Weise kein Staatsanwalt die Mühe nen Strafbefehl oder gar ne Anklage zu schreiben. Da gibts wichtigere Verfahren. 

Zu der eigentlichen Frage: Es ist zwar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden aber das passiert ständig und kann auch tatsächlich mal Unschuldige treffen. Das dürfte daher kein Grund sein. Ein (gerichtliches) Strafverfahren wurde mangels Anklage bisher nicht eröffnet. Und es kann m.E. niemals mehr als 90 Tagessätze bei rumkommen. Und bei allem unter 90 Tagessätzen gilt man als nicht vorbestraft, da nur ab 90 Tagessätzen in das Führungszeugnis eingetragen wird. Alles darunter steht im Bundeszentralregisterauszug auf den hat allerdings auch jede oberste Bundesbehörde Zugriff und wird eine Abfrage starten. 

Aber da die SÜ2 auch einen Auszug aus dem BZR umfasst, würden die auch nen Strafbefehl unter 90 Tagessätzen sehen. Irgendwie muss du zu ner Einstellung mit oder ohne Auflage kommen. Das wird nicht eingetragen, wenn ichs eben richtig überflogen habe. 

birddd2 
Fragesteller
 09.02.2017, 08:05
@Bananarama1986

Bisher habe ich lediglich einen Brief bekommen mit der Aufforderung eine Aussage zu dem Vorfall zu machen. Kann ich es so interpretieren, dass solange ich keine Post vom Staatsanwalt bekomme kein richtiges "Strafverfahren" gegen mich läuft und ich somit bei der SÜ2 ohne weiteres "nein" ankreuzen kann?

Bananarama1986  09.02.2017, 11:00
@birddd2

Es ist nicht entscheidend, ob der Brief von der Polizei oder der StA kommt. In beiden Fällen geht es darum dir als Beschuldigtem im Ermittlungsverfahren rechtliches Gehör zu gewähren. Einen Unterschied würde es nur dann machen, wenn die dich zur Vernehmung laden. Bei der Polizei muss man nicht erscheinen, sollte dann aber netter Weise absagen. Lädt die StA dich zur Vernehmung, musst du dort hin, sonst kann sie dich vorführen lassen.

Das Ermittlungsverfahren findet seinen Abschluss in der Entschließung der StA, was sie macht. Einstellung, Strafbefehl, Antrag auf beschleunigtes Verfahren, Anklage.

Meines Erachtens kann das Ermittlungsverfahren als Erkenntnisverfahren (ist überhaupt was strafrechtlich relevantes geschehen, wenn ja: was und kann ichs nachweisen? wie gravierend ist es?) nicht gemeint sein mit der Frage, ob ein Verfahren gegen dich läuft. Es ist ja gerade die Eigenart des Ermittlungsverfahrens, dass nur ein Verdacht vorliegt. Wäre das Ermittlungsverfahren gemeint, dann müsstest du auch dann Ja ankreuzen, wenn du einen Verkehrsunfall mit minimalem Personenschaden hattest. Denn auch bei fahrlässigen Körperverletzungen im Straßenverkehr leitet die StA fast immer ein Ermittlungsverfahren ein (Obwohl Abschnitt 243 RiStBV Abs. 3 Satz 1 dem eigentlich entgegensteht).

Ich bin mal mit einem unachtsamen Radfahrer zusammengestoßen und war ebenfalls mit dem Rad unterwegs. Da gabs auch Post, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wurde.

Es ist aber nicht Sinn und Zweck der SÜ2 jeden Furz in Erfahrung zu bringen. Daher meine ich, dass das Ermittlungsverfahren nicht gemeint ist, sondern es die Frage ist, ob du etwas macht hast, was der StA so weit Anreize gegeben hat, dass sie Anklage erhoben haben.

Alles andere würde auf einen Idealmenschen hinauslaufen, der niemals unachtsam ist und dazu noch Fehler anderer voraussehen kann, damit nie auch nur Asche auf sein Haupt fällt.

 

birddd2 
Fragesteller
 09.02.2017, 13:29
@Bananarama1986

Bananarama1986 , ich bin begeistert über die mehr als ausführliche Antwort, vielen Dank! Ich werde dann wohl "nein" ankreuzen und auf das Beste hoffen...