Droht mir eine Einreiseverweigerung für die USA?

8 Antworten

So lange keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt macht sich das noch nicht auf die Reiseabsichten negativ bemerkbar. In keinen Unterlagen, Strafregister u.ä. stehen laufende Verfahren. Selbst nach einer erstinstanzlichen Verurteilung gegen die Rechtsmittel eingelegt werden, steht dieses noch in keinem Strafregister und macht sich daher immer noch nicht auf die Einreise negativ bemerkbar. Der ESTA Vorgang geht ja relativ schnell - und am Ende können nur zwei verschiedene Dinge herauskommen: Travel authorized - oder Travel NOT authorized. So lange aber keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt kannst du das locker angehen.

VG

wenn du ein Verfahren "am Hals" hast, bist du ja noch nicht verurteilt. Es gilt vor Urteilsspruch die Unschuldsvermutung, du hast keine Vorstrafe, musst also auch keine Verurteilung angeben. Was kommt früher: Visum oder Verurteilung?? Oder hast du das Visum schon, dann sollte es kein Problem sein.

Ansonsten erkundige dich bei den inländischen Behörden, inwieweit sich diese Verurteilung in deinem Strafregister niederschlägt, und ob überhaupt.

Jeder steht für seine Straftaten gerade, auch wenn es "nur" Sprayer sind, die Städte und Landschaften versauen. Wenn Du Sch.... gebaut hast, stehe dazu und Du wirst niemals mehr sprayen oder niemals mehr in die USA einreisen. So ist halt das Leben !

Wenn Du eine Vorstrafe hast brauchst Du für die USA ein Visum. Kommt immer darauf an ob der zuständige US-Beamte die Daten überprüft. Falls er das macht und Du kein Visum hast droht eine Festnahme.

ciconia 
Beitragsersteller
 07.08.2012, 17:47

Okay danke. Sollte ich lieber gleich mit offenen Karten spielen und es vorher sagen, oder darauf hoffen, dass er meine Daten nicht überprüft?

macqueline  07.08.2012, 19:52
@ciconia

Füll doch erst mal das ESTA-Formular im Internet aus, da siehst du, ob du die Reiseerlaubnis (denn das ist ESTA, noch kein Visum) erhältst. Bist du denn schon verurteilt? Klär doch auch mal, ob das eine kriminelle Tat war oder eine Sachbeschädigung.

Vierteldollar  23.10.2013, 06:54
@macqueline

:-) Sachbeschädigung IST eine kriminelle Tat. :-)

Und die Folgen verspürt er jetzt.

Das wird schon beim Esta-Verfahren Probleme geben. Alternativ kannst du bei der Botschaft oder beim Konsulat ein Visum beantragen. Dort wird dein Einzelfall geprüft, da hast du bessere Chancen auf eine Einreiseerlaubnis. Im Esta-Verfahren wird es sicher nicht klappen.