Kindesentzug nach Trennung / Umgang

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

die Antwort von Crissy051988 in Bezug auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht (AB) ist schlicht falsch. Grundsätzlich besteht bei verehelichten Paaren ein gemeinsames Sorger- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nicht wo das Kind nach einer Trennung lebt ist ausschlaggebend sondern in erster Linie, wo es dem Kindeswohl am nützlichsten ist. Dies entscheidet das Familiengerecht, meist in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt oder gar Gutachtern auf Antrag.

Der Wegzug deiner Frau ist rechtlich nicht beanstandbar, sofern dir der Umgang zu welchem du als Vater nach &1664 BGB sogar verpflichtet bist, nicht vorenthalten bleibt. Sollte eine außergerichtliche Lösung bestehen, so hat diese bestand und sollte eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, so musst du eine Umgangsregelung durch das Gericht festsetzen lassen. Erfahrungsgemäß bringen in einer anscheinend so verfahrenen Situation, mündliche Nebenabreden auf Dauer keine zufriedenstellende Lösung. Oft sind solche Regelungen nur mit Streit verbunden, welche letztendlich auch dem Kindeswohl schaden können.

Eine Umgangsregelung kann dir nur das Gericht verschaffen. Abreden mit z.B. dem Jugendamt sind nicht unbedingt bindend. Das Jugendamt kann hier jedoch als Vermittler tätig werden.

Hinzu kommt der Faktor Zeit. Eine gerichtliche Lösung ist meist der schnellste Weg, um einer Vater-Kind-Entfremdung dauerhaft entgegen zu wirken.

Grüße Oli Team Kindesentzug24.com

Hallo Oli, vielen Dank für Deine Antwort. Würdest Du an meiner Stelle zunächst einen Anwalt konsultieren, um "einen Schuss vor den Bug" zu setzen oder gleich eine Umgangsregelung per Gericht durchsetzen lassen? Mündliche Abreden werden von ihr nicht eingehalten. Sie sagte mir zu, ihn am 2. Feiertag nicht nur sehen zu dürfen, sondern sie wollte mit zu meinen Eltern nach Düsseldorf fahren, die ihren Enkel auch ewig nicht gesehen haben. Nachdem ich nun das Ticket gebucht hatte, sagte sie ab, gesteht mir einen halben Tag zu, aber bei ihr in Frankfurt. Ich weiß nicht mehr, was ich am besten machen soll. Wie schnell sind denn Gerichte? Was kostet so etwas? Vielen Dank.

@demu78

Ob ein "Warnschuss" von seitens eines Anwaltes Wirkung zeigt, kann ich natürlich aus der Ferne nicht beantworten, da ich deine Ex-Frau nicht kenne und sie daher nicht einschätzen kann. Diese Einschätzung sollte dir unterliegen, in Absprache mit deinem Anwalt. Jedoch wäre auch dies wieder nur eine "Kann-" und keine "Muss-" Abrede, so dass du rechtlich die gleiche Handhabe hast wie derzeit bei eurer mündlichen Absprache.

Wie schnell die Gerichte sind hängt von deinem jeweiligen Gerichtsbezirk und deinem Anwalt ab. Um die 3+ Monate solltest du schon einplanen.

Auch die Kosten variieren sehr stark. Hierfür ist entscheidend, ob Gutachten eingehlot werden müssen, ein Verfahrenspfleger bestellt wird etc. Tatsache bleibt aber, dass die Kosten vom Umgangsberichtigten, also von dir zu tragen sind. Hier solltest du als groben Anhaltspunkt ab 3000 Euro einplanen.

Grüße Oli,

Team Kindesentzug24.com

Achtung - ich empfehle Dir ganz schnell zu handeln!

Wenn es an dem Punkt angekommen ist, dass sie wegzieht, ohne Dich zu involvieren, ist sie sehr ignorant oder egoistisch. Alleine der Umstand, dass sie den Keil 500km zwischen Vater und Kind treibt ist krass. Das wird das Jugendamt und Richter genauso sehen, wenn die EX nicht gute Gründe zeigen kann. Pass auf, diese Frauen lügen in den Verfahren meist so gut, dass sich die Balken biegen!

Das Kind ist sehr klein und damit entfremdet es sehr schnell. Für ein kleines Kind ist das zu wenig 3 halbe Tage in zwei Monaten - ABHÄNGIG VON DEINER VATERROLLE---- also schau mal, wieviel Zeit hattest Du sonst so mit dem Kind, was kannst Du dem Kind an Zeit bieten. Du kannst auch darauf bestehen, dass das Kind 50% bei Dir lebt, und 50 % bei der EX! Frag Dich, was willst DU bieten und was kannst Du bieten. Die 50% Regelung hassen die Frauen, weil es dann keinen Kindesunterhalt gibt.

Wenn Du denkst dass es Aussicht auf Erfolg hat, versuch sie zu bestechen, Geld wirkt bei dem Typ von Frau ganz gut.

SAMMEL UNBEDINGT BEWEISE für die geplatzten Umgänge, mach es am besten erstmal ihr gegenüber ohne Anwalt (diese Schlangen darf man nicht wachrütteln, sonst kämpfen die mit anderen Mitteln), setzt Schreiben auf und zwar mit Deinen Umgangswünschen (jedes Wochenende bei Dir oder mehr, das Kind ist klein und nicht im Kindergarten) und der Bitte der Kindesmutter Stellung zu nehmen- per Einschreiben.

Wenn die alte Dekonstruktiv ist, obwohl Du echte Bemühungen machst mit dem Blickfeld Kind, dann wird Dir das auch ein Richter anerkennen, Du musst es aber alles gut dokumentieren -BEWEISEN ! Dann hilft Dir auch Dein Anwalt, ohne Deine Arbeit und Beweise ist kein Anwalt auch nur einen Pfennig wert. Das sind Halunken, also mach Dir einen Eindruck vom Anwalt und wenn Du ein komisches Bauchgefühl hast, wechsel den sofort!

Jugendamt direkt einschalten, am besten Du nimmst unbedingt eine Begleitperson (Rechtsanwalt ! Echte EMPFEHLUNG ! ! ) zur Beweisführung auch gegen das Jugendamt mit. Die sind meist auf der Seite der Frauen, weil Frauen meist glaubwürdig lügen und schauspielen, dann pumpen die Weibchen die Mitarbeiter beim Jugendamt mit Ressentimenten gegen Dich voll, daher sei sehr vorsichtig mit dem Jugendamt! Dort empfehlen sie Dir gewiss einen Elternverein, oder geben Mutter+Vater die Möglichkeit gemeinsam zu sprechen an einem Tisch. Wenn es noch dazu möglich ist, dann schnapp die EX und einigt euch dort.

Wenn Sie nicht antwortet ist das ein klarer Beweis, dass Sie sich nicht um das psychischer Wohl des Kindes sorgt und damit kannst Du in einem Monat nach Klageerhebung auf alleiniges Sorgerecht (dann hast Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht) unter dem Punkt, dass die Mutter die Sorge nicht tragen kann, weil Sie das psychische Wohl (=Vaterkontakt) nicht im Sinne des Kindes entscheidet.

Du musst ganz klar zeigen, dass Du Gesprächs- Verhandlungsbereit bist und der Mutter das KInd nicht entziehen wirst, weil es für Dich selbstverständlich ist, die VATERKIND MUTTERKIND Kontakte....

Vorsicht. keine Beleidigungen und Drohungen, ganz sachlich und nur Kind im Auge und so auch formulieren!

Geh zum zuständigen Jugendamt sofort! und nimm Dir einen guten Anwalt und klage schnell auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht + Herausgabe des Kindes unter folgenden Punkten:

1.- Durch den Wegzug mit 500 km hat sie Dir tatsächlich Dein Umgangsrecht quasi kaputt gemacht - welchen Grund bringt sie für den Umzug auf? 2.- Du bist stark und kannst die Sorge für Deinen Sohn tragen, denn Du gibst den Kindeskontakten hohen Wert, indem DU sogar so einer Schlamge hinterherziehst 3.- Wenn das Kind bei Dir lebt ist ein unkomplizierter Umgang möglich, da Du zeigst, dass Du versöhnlich eingestimmt bist. 4.- Klage nicht auf alleiniges Sorgerecht, nur Aufenthaltsbestimmungsrecht, da die Mutter gewiss auch an Schulauswahl etc. beteiligt sein will -> Du gibst ihr das Zeichen, dass Du sie respektierst und auch die Mitarbeit bei der Kindeserziehung gewollt und gewünscht ist!

Vielleicht vertragt ihr euch auch eines Tages noch, aber nimm Dein Kind zu Dir wenn Du es kannst. Wenn eine Frau einmal mit solchen Maschen anfängt, wird es weiter ausarten------

HANDLE SCHNELL - Informier Dich gut -Vätervereine gibt es wenig---- aber Jugendamt gibt schon addressen

Sei Vorsichtig mit der EX, die planen mehr als die erzählen, daher sieh sie als den grössten Fein den du hast, aber zeig ihr nicht, dass du weisst, wer sie wirklich ist.

Vielen Dank für Deine ausführliche und informative Antwort. Das gestaltet sich leider schwerer als man es sich wünscht. Allerdings habe ich das Gefühl, dass sich momentan alles ein wenig bessert. Häppchenweise. Ich bin vorsichtig, keine Frage. Das kann morgen schon wieder anders sein. Weiß ich. Ich bin dagegen, voll auf die Pauke zu hauen, weil ich mir sicher bin, meinem Sohn damit zu schaden. Er wird im Sommer 3 und bald sagt er selbst ganz genau, was er will. Ich denke, ab diesem Zeitpunkt wird es einfacher. Ich möchte völlig ohne Urteile usw auskommen. Selbst wenn ich oft den Kürzeren ziehe. Auf lange Sicht lohnt es sich für meinen Sohn. Wie gesagt, danke nochmal für Deine Antwort. :) Viele Grüße

Rede mit deinem anwalt.

Du hast ein recht deinen Sohn zu sehen.

Lieb ihn so wie es dein vater bei dir getahn hätte.

zum Glück haben sich die Rechte von Vätern verbessert.

Sie kann nicht einfach so 500 km wegziehen! Die Grenze sind 60 km ab da muss Sie es mitteilen und sehr gute Gründe angeben daß sie damit durchkommt. Ihr habt 50/50 Sorgerecht lass dir bloss keinen Scheiß erzählen. Du hast Rechte und es gibt genaue Regelungen zum Umgangsrecht da ist jeder Tag jeder Feiertag jede Ferienzeit genau geregelt. Wenn du deinen Sohn liebst und du für ihn sorgen kannst dann bestehe minderstens auf die gesetzlichen regelungen zum umgang daran muss sie sich halten. sonst kannst du das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich einklagen.

lass dich nicht von der tante verarschen, die zeit wo dir dein kind entzogen wird kann dir niemand mehr zurück geben. #

Gruß F

Klar, kann sie einfach wegziehen und das ist auch rechtens. warum auch nicht? Sie kann sich ja nicht von dir an einen Ort fesseln lassen, nur weil dir das gefällt. Aufenthaltsbestimmungsrecht hat der, bei dem das Kind lebt und derjenige entscheidet auch, wo das Kind lebt. Du hast die Möglichkeit eben hinterher zu ziehen oder dir für die Umgangszeit halt ein Hotelzimmer zu nehmen. Mehr nicht. Das mit dem ständig versetzen und absagen geht so natürlich nicht, schon gar nicht, wenn du nur um deinen Sohn zu sehen 500 km fährst und dann doof da stehst. Lass einen Brief vom Anwalt aufsetzen, indem du eine Umgangsvereinbarung aufstellst, welche die gute Frau unterschreiben soll. Und wenn sie nicht will, geh halt vors Gericht. Das ist nicht so schlimm für den Sohnemann wie die Tatsache, dass er kaum Kontakt zu seinem Vater haben kann. Je weniger ein 2-Jähriger Kontakt zu seinem Vater hat, umso schneller verschwindet der Bezug zu dir. Also, geh vor Gericht, wenn sie sich nicht einsichtig zeigt, statt so lange zu warten, bis der kleine Kerl sich kaum noch an dich erinnern kann! Aber vielleicht hilft da ja schon eine kleine Androhung von deinem Anwalt um das zu vermeiden :-) An Weihnachten würde ich mich nicht mit einem halben Tag abspeisen lassen, wenigstens einen ganzen Feiertag solltest du dir schon "erstreiten", da hat du auch das Recht zu! Du bist sein Vater und nicht auf ihre "Gnädigkeit" angewiesen