Habe ich als Mutter Chancen auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

7 Antworten

Hallo Du da,

warum stellst Du Deine Fragen unter Antworten? Ich habe auch oft keine Lust auf Stress. Aber in Deinem Fall wird es wohl zu Stess kommen.

AufenthaltsbestimmungsrechtWer darf bei Trennung der Ehepartner das gemeinsame Kind mitnehmen?Grundsätzlich darf sowohl die Mutter als auch der Vater das gemeinsame Kind beim Auszug aus der ehelichen Wohnung mitnehmen, wenn der andere Elternteil einverstanden ist. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann er diese Entscheidung ohne Zustimmung des anderen Elternteils treffen. Dann kann dieser zwar beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen, wird aber meist daran scheitern, wenn er keinen triftigen Grund dafür angeben kann, dem sorgeberechtigten Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind oder gar das Sorgerecht zu entziehen. Komplizierter ist die Rechtslage bei Eltern, die beide sorgeberechtigt sind und sich nicht einigen. Nimmt in diesem Fall ein Elternteil das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils mit, kann der übergangene Teil bei Gericht einen Eilantrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und damit auf Rückführung des Kindes in seinen Haushalt stellen.Gerichtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Wer mit seinem Kind aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen möchte und nicht über die Zustimmung des anderen Elternteils verfügt, muss einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beim Familiengericht stellen. Bis zur Entscheidung hat das Kind in der gemeinsamen Wohnung zu verbleiben. Besteht akute Gefahr für Leib und Leben des Kindes bzw. des Auszugswilligen, sollte ein Eilantrag bei Gericht gestellt werden, in dem dies ausgeführt wird. Die Entscheidung des Familiengerichts orientiert sich allein am Kindeswohl. Das Gericht prüft, bei wem das Kind am besten aufgehoben und in seiner Entwicklung ungestört ist. Dafür sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A25-Aufenthaltsbestimmungsrecht.php

mulle

Hallo... Trotz der Tatsache, das ihr gemeinsame Sorge, wie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht teilt, kann dein Ex nicht ohne entsprechende Grundlage, das Kind behalten. Da ihr seit Gerichtsentscheidung, gemeinsam Sorgerechte vertretet, hat er Aktenkundig auch zugestimmt, eurer Kind bei Dir der Mutter als festen Lebensraum, leben zu lassen. Die Konflikte zwischen euch als Eltern, machen den Eindruck von nicht geklärter Trennungsschmerzen, wo ihr beide, banale Angelegenheiten, zu extremen Streitigkeiten entfacht und zum nachteil eures Kindes sich entwickelt!! Ihr provoziert euch gegenseitig und auch wenn ich damit sagen will, spart die Kraft für das gute Aufwachsen eures Kindes, wird es dein Problem der Angst, er würde dir das Kind nehmen, nicht lösen!!! Du hast nur zwei Alternativen, um das ganze wirr war zu ordnen..1. Nehme Kontakt zum Jugendamt auf und lass Umgangsausführung fest vereinbaren, eure Hol und Bringkonflikte geklärt werden, ihr euch daran halten müsst, lass Dich aufklären über das geteilte Aufenth.recht, wie weit deine Angst, dein ex behält euer Kind einfach, behoben werden kann, durch das Jugendamt und die rechtlichen Fakten berücksichtigt, oder 2. stelle mit deinem Anwalt einen Gerichtsantrag auf Umgangsprüfung, Zeiten, konstante Einhaltung der Eltern, gleichzeitig beantragst du wegen böswilliger Androhung, das Kind zu behalten, dir das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen!ICh wünsche dir viel Kraft und alles gute...

Erstmal habe ich nicht das aufenthaltsbestimmungsrecht.das haben wir beide...

ich will ihm nicht seine tochter nehmen, sie freut sich wenn sie zu ihm geht.und das soll auch so bleiben...hab ich aber auch schon oben geschrieben. es kotzt mich nur an das er mir das leben zur hölle macht.mir ständig droht.ich kann ihm nicht mehr vertrauen,das ich unsere tochter immer wieder bekomme.deshalb möchte ich das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht.damit ich keine angst mehr haben brauch,wenn er mir wieder droht.sie lebt nun mal bei mir und nicht bei ihm.sie hat nix bei ihm ausser ein kinderbett ohen decke und kissen und kein spielzeug,einfach nix...weil er einfach nicht in der lage ist etwas zu kaufen.und all den stress nur macht um mich zu ärgern. und ich komme ihm trotzdem schon immer entgegen wegen unserer tochter...habe sie ihm nie verweigert und werde es nie tun. aber warum soll ich mir alles gefallen lassen? ich will auch mal ein normales leben führen.!!!!!!!!

So meine Frage jetzt habe ich eine Chance auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Ich habe keine Lust mehr auf den Stress und diese Angst und diese ständigen drohungen...ich will endlich Ruhe.

jumba  25.05.2010, 13:11

deine chancen auf das abr sind gleich null.

Mhhhhh das ist eine gute frage...Bei mir ist es so ähnlich abgelaufen..nur mit dem Unterschied das mein ex schon immer unser kind abgeholt und zurück gebracht hat,diese frage das ich sie bringen oder holen muss gab es nie,,,wir sind als eltern total zerstritten jedoch ist er ein guter vater auch wenn er die bring zeiten nicht immer einhält weil manchmal stau ist,er wohnt 64 km von uns entfernt...meine tochter heute 10 jahre alt verbringt die zeit gerne mit ihrem vater,,,,sie ist auch sehr wichtig für das kind aer hat sein umgangsrecht und sie gar nicht mehr zu papa zu lassen geht nicht..nach her klagt dein e3x uch wenn die mütter manchmal ausflippen was sich der ex so alles leistet.du hast doch schon das aufenthaltsbestimmungsrecht..das kind lebt bei dir..ihr habt beide sorgerecht..gegen was willst du klagen...wenn du gegen ihn gehst klagt er vielleicht noch das alleinige sorgerecht ein,du kannst deiner tochter nicht den vater verweigern...denn kinder werden von gerichtsphyschologen auch angehört..meine tochter musste das alles schon erleben und es war grausam für sie..das alles nur weil eltern nicht mehr miteinander reden können...

mullemaeuschen  25.05.2010, 10:38

Klasse, wie Du das geregelt hast.

LG zu Dir

mulle