Gründe um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen?

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Die Frage ist falsch gestellt. Es geht nicht darum, dass du etwas bekommst (z. B. das alleinige Sorgerecht) oder dich mit deinen Vorstellungen durchsetzt, sondern es geht darum, für das Kind optimale Bedinungen zu schaffen, so dass es bestmöglich behütet, gefördert und in jeglicher Hinsicht gesund aufwachsen kann.

Drohungen, das Kind zu entführen und entgegen familiengerichtlicher Beschlüsseeigenmächtig woanders unterbringen zu wollen, gehören sicher nicht dazu.

Du musst also dem Jugendamt von den Äußerungen des Kindsvaters und deinen damit zusammenhängenden Befürchtungen erzählen, damit Entscheidungen zugunsten des Kindes getroffen werden können.

Die meisten Männer wollen die Kinder gar nicht 24/7 um sich, auch nicht während einer Ehe.

Nur wir Frauen sind do blöd und zerreißen uns mit Kind, Haushalt und Arbeitsstelle. Die meisten Männer wären nicht so blöd dies freiwillig zu tun. Wie will er das denn mit der Arbeit regeln? Teilzeit arbeiten? Sich kündigen lassen weil die Kinderkrankentage zu häufig vorkommen? Das sind leere Drohungen, Nonsens um dich unter Druck zu setzen.
Oder ist er etwa arbeitslos und besteht die Gefahr dass er sich mit Kind irgendwo ins Ausland absetzt, wo er es dann der Mutter/Großmutter aufs Auge drückt.

Was für "die meisten" Männer vielleicht gelten mag, muss nicht für alle Männer gelten. Und im orientalischen Kulturkreis ist die Überzeugung verbreitet, ein Kind müsse in der Familie des Erzeugers aufwachsen, auch wenn es dann keinerlei Kontakt zur Mutter oder auch zum Vater hätte. Hauptsache, das Kind ist bei irgendeiner Tante oder Oma untergebracht.

Deswegen frage ich ja die Fragestellerin, wir kennen seine Persönlichkeit nicht.

Woher hast du das Orientalische?

@Kathyli88

Das ist nur ein (Gegen)-Beispiel zu den "meisten Männern".

Er ist arbeitslos.
Und wird es voraussichtlich auch bleiben weil er sich ganz geschickt durch das System mogelt um nicht arbeiten zu müssen :/

Die Gefahr das er ins Ausland abhaut besteht nicht.
Zumindest hat er keinen Bezug zu irgendwem im Ausland meines Wissens nach und seine Familie etc leben alle hier

Gut, also es ist schwierig jemanden zu beraten während man die Personen nicht kennt. Generell gesagt achtet eine Frau seit jeher schon immer darauf dass alles glatt läuft, quasi Schadensbegrenzung.

Mit dem ABR hätte er trotzdem Umgangsrecht, lediglich wenn von ihm eine Gefahr ausgeht wird ihm auch das entzogen oder nur mit Mitarbeitern des Jugendamtes gemeinsam.
Du hast mit diesem Mann ein Kind in die Welt gesetzt, jetzt musst du kucken wie du ihn händelst damit er immer so funktioniert wie du möchtest anstatt durchzudrehen.

Das ist ein wichtiger Punkt, sind ja auch schon Kinder ermordet worden von den Vätern um der Ex-Partnerin eines auszuwischen.

Vielleicht findest du einen Weg ihn adäquat als Vater einzubeziehen und er seine Vaterrolle übernehmen kann und machst ihm gleichzeitig klar, dass er froh sein kann dass du dich um die Erziehung kümmerst. Das ist nämlich anstrengend. Vielleicht redest du mit ihm dass er sich doch eine Arbeit sucht, denn er kann ja, nichts hält ihn davon ab. Immerhin wäre das auch gut um seine Familie bzw sein Kind besser versorgen zu können. Das ist schon mehr als Hartz-4 und langweilig wird das auf Dauer auch sein.

nein du kannst das alleinige abr nicht anstreben. du hast a) keine beweise für diese aussagen und b) keinen einzigen grund dafür - denn derzeit ist der aufenthalt seitens des kv nicht strittig. den termin beim jugendamt kannst du verstreichen lassen, die können dir da auch nicht helfen.

momentan stellst du die gewohnte umgebung und das soziale umfeld. wenn der kv das irgendwann mal anders sieht, kann er das vor gericht vortragen und einen antrag auf übertragung des abr stellen oder eben einfach nur, dass kind ab da bei ihm wohnt. den schritt des einbehaltens und einen antrag zu stellen muss er aber erst mal gehen und bis dahin passiert garnichts. solange das kindeswohl nicht von dir nachhaltig geschädigt wird durch dich, hat er auf den wechsel des kindes in seinen haushalt keine chance. lass ihn einfach weiter reden.

daher wäre es unter anderem auch zu deiner eigenen ruhe wichtig, den umgang nach draußen zu verlegen, damit es garnicht weiter zu solchen sinnlosen unterhaltungen kommt.

wahrscheinlicher könnte sein, dass er den umgang ausweiten wird in ein wechselmodell- 14 tage bleibt kind bei ihm und dann 14 tage bei dir oder im wöchentlichen wechsel. das könnte er mit einem jahr langsam anstreben, wenn er will. die wahrscheinlichkeit, dass durchzusetzen war nie besser. ob es nur das richtige für ihn ist oder auch für das kind, wird sich dann zeigen. kann auch sein, dass das kind eines tages zum vater ziehen will - auch dann wirst du nichts großes dagegen tun können, wenn es nachweislich wille des kindes ist. aber auch dann bleibt in der regel das abr bei euch beiden.

Doch ich habe Beweise für diese Aussagen.
Und damit der Tag gar nicht erst kommt an dem er mir den kleinen nicht zurück bringt möchte ja das ABR anstreben. Dieser Mann ist unberechenbar.
Wenn meine Begründungen dafür nicht reichen, wozu sonst kann man das alleine bekommen?
Das Jugendamt kann mir bzw uns da schon beratend zur Seite stehen. Das Entscheidungen (sollte es soweit kommen) nur vom Gericht und nicht vom JA getroffen werden können ist mir durchaus bewusst.

Das Wechselmodell kommt in unserem Fall nicht in Frage. Und da kannst du mir sagen was du willst, was dieses Thema angeht bin ich bereits sehr erfahren.
Aber das Thema gehört eh nicht zu meiner Frage.

Mir scheint es als würdest du alles als einen Angriff betrachten seitens der Mütter. Die bösen Mütter die sich alles so zurechtdrehen das es ihnen am besten passt. Die bösen Mütter die den Vätern nur schlechtes wollen. Aber dem ist nicht so.
Ich denke hier nicht an mich sondern an meinen Sohn und was das beste für ihn ist. Und würdest du den KV kennen könntest du mich vielleicht auch verstehen.

@Deso91

du nennst keinen grund für das alleinige abr für dich. zudem hast du keine beweise dafür: weder hat er das kind entzogen, noch hat er es bis dato einbehalten. deine beweise in form von nachrichten oder audios sind unerheblich, da er es irgendwann mal gesagt hat. und wenn er es mit 1em jahr oder in zwei jahren anstrebt das kind zu sich zu holen, hilft dir auch dann ein alleiniges abr nicht. dann wird es dir eben entzogen und auf ihn übertragen, wenn er dann die besseren argumente hat oder wir nehmen an, dass kind ist etwas älter und will beim vater leben - dann würde man es dir eben abnehmen und alleinig auf ihn übertragen.

abr ist eine momentaufnahme. derzeit ist der aufenthalt des kindes einfach nicht strittig. lernen und begreifen wirst du allerdings zügig müssen, dass es nicht in stein gemeißelt ist.

selbiges gilt für ein wechselmodell. was für dich momentan nicht in frage kommt, ist aber unter umständen irgendwann etwas das er will oder gar das kind will. dann käme ehr in frage für dich, dass kind zum vater zu verbringen und selbst auf umgang alle 14 tage am we umzuschwenken? das wechselmodell wird im europäischen umfeld bereits als selbstverständlich gelebt und auch immer öfter in deutschland beschlossen. du kannst es ablehnen, lebst dann aber auch die konsequenzen daraus.

auch ein jugendamt wird dir genau das gleiche erzählen und bis dato zeigst du erfahrungen in garnix.

Um das Wechselmodell führen zu können müssen gewisse Vorraussetzungen erfüllt sein. Und da das nicht der Fall ist wird es auch soweit nicht kommen.
Der Vater meiner großen Tochter und Ich führen das Wechselmodell ganz erfolgreich und es klappt wunderbar. Was das Thema angeht bin ich sehr wohl erfahren denn ich habe mich viel und lange damit beschäftigt ;)

versuchen kannst du es mit der Begründung. Aber rein sachlich. Richter reagieren allergisch auf "Schmutzwäsche waschen".

Aber selbst wenn du das alleinige ABR hast. Sowohl dein Kind als auch der Vater haben ein Recht auf Umgang.

Du wirst auch mit ABR nie sagen können "Treffen nur auf Spielplatz x".

Glaube du missverstehst das etwas.

Ne das weiß ich wohl.
Den Umgang will ich auch überhaupt nicht verhindern. Und was und wo er was mit dem kleinen macht in seiner Umgangszeit geht mich auch nichts an, das ist mir bewusst. Zur Zeit findet der Umgang nur bei mir statt weil ich stille. Und das teilweise im 30 Minuten Takt.
Mir geht es nur darum das er im Fall der Fälle den kleinen immer wieder zurück bringen muss & nicht einfach von heute auf morgen entscheiden kann der kleine lebt nun bei ihm.

@Deso91

das kann er nicht. Das gemeinsame SR schliesst das gemeinsame ABR mit ein.

Also wenn es nur diese eine Androhung gab und es vielleicht nicht mal jemand bezeugen kann, dann ist das allein kein Grund, um das ASR zu bekommen.

NAtürlich kann er den Kleinen nicht einfach behalten.

Dokumentier und protokollier alles, lass es Dir von ZEugen bestätigen und sammel einfach erstmal alles.

Gesammelt habe ich schon so einiges zum Glück. Sprachnachrichten und Textnachrichten in denen solche 'Androhungen' kommen.

Mir wurde mal gesagt er könnte den kleinen einfach so behalten bzw müsste ihn nicht zurück bringen wegen des gemeinsamen Sorgerechtes. Sollte der Tag kommen könnte ich nur über das Gericht dagegen an gehen. Und das könnte dauern.

@Deso91

NMein, ihr habt ja auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Also kann er nicht einfach bestimmen, dass der KLeine bei ihm bleibt.

@sozialtusi

doch das kann er und das beinhaltet das abr. er behält das kind ein, meldet es um und geht im gleichen atemzug mit anwalt im eilverfahren vor gericht um den fakt zu untermauern. dazu wird er natürlich fakten haben die er gerichtlich vortragen kann, dann bleibt das kind bis zur hauptverhandlung erstmal bei ihm. damit zementiert er einen neuen zustand und verändert den vorherigen. um so länger dieser zustand andauert umso ehr bricht die kontinuität bei der mutter und wiegt weniger. diese stichhaltigen fakten für so einen schritt muss er erstmal vortragen: misshandlung und missbrauch sind solche fakten, bindungsintoleranz oder umgangsboykott einige andere. ehr hilft es ihm das wechselmodell einzuschleichen und von dort aus auf festhalten am modell zu klagen. ein abr wird keiner von beiden bekommen - da keine gründe vorliegen. text- und sprachnachrichten sind irrelevant.