Unfall beim Wenden, welche strafe, nachschulung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sehr wahrscheinlich wird man Dir diesen Tatvorwurf machen:

Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

  • 100€ Bußgeld
  • 1 Punkt
  • 28,50€ Gebühren

Durch den Punkt kommen dann auch Probezeitmaßnahmen auf Dich zu.
Die Fahrerlaubnisbehörde wird einige Wochen nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides ein Aufbauseminar anordnen welches innerhalb von 2 Monaten absolviert werden muss, ansonsten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.

Dazu kommen dann noch entsprechende Forderungen durch den Motorradfahrer - welcher hoffentlich nicht auch noch ein gebrochenes Rückgrat hat.

Im blödesten Fall ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das zieht bei einer Verurteilung dann auch noch ein Aufbauseminar nach sich.

Du könntest aber Glück haben, dass der Motorradfahrer eine Mitschuld bekommt. So, wie ich mir den Ablauf gerade vorstelle, muss der Motorradfahrer, wenn er dich links überholt hat, ja ebenfalls die durchgezogene Linie überfahren haben.