Auf Toilette gehen trotz Schulordnung
Hallo liebes Gutefrage.net Community! Ich bin fast 16 Jahre alt und besuche die GHS-Schule. 2010 mussten wir die die Schulordnung unterschreiben, in der der stand, es unterlassen ist während der Stunde auf die Toilette zu gehen. Wird diese nicht eingehalten so ist derjenige in Verflichtung die Schulordnung abzuschreiben und erhält einen Stufenplaneintrag. Ist die Schule im Recht? Oder darf ich während der Stunde auf die Toilette gehen da ich im Internet gelesen habe es sei erlaubt einfach zu gehen da es strafbar ist wegen Körperverletzung, Misshandlung usw.. Darf ich jetzt auf die Toilette einfach gehen oder muss ich mich an die Schulordnung halt? Danke im Vorraus! Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
In diesem Punkt verstößt die Schulordnung eindeutig gegen mehrere Punkte geltenden Rechts; sogar wesentlichem Recht, welches über Deutschland hinaus Gültigkeit hat. Die Europäische Menschenrechtskonvention nämlich.
Auch wenn es etwas hochtrabend klingen mag, aber hier werden Deine Menschenrechte missachtet. Jemanden daran zu hindern, seiner Notdurft nachzugehen, ist Folter. Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern so steht es im Gesetz. Du musst also weder die Schulordnung abschreiben, noch sonst eine Maßregelung über Dich ergehen lassen.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-fuer-schueler-und-studenten_000191.html
Das mag dem einen oder anderen aus dem Belehrungspersonal Deiner Schule nicht gefallen, dennoch ist es so.
Übrigens: Mit der Unterschrift unter die Schulordnung hast Du lediglich die Menntnisnahme bestätigt, aber nicht, dass Du Dich immer nach ihr richten wirst. Da die Punkte bezüglich der Toilette nicht dem Rechtentsprechen, spielt es überhaupt keine Rolle, ob Du unterschrieben hast. Deine Unterschrift ist ein Nachweis für die Schule, dass Du die Schulordnung gelesen hast, nicht mehr.
Gruß Matti
Ich empfehle Dir, den Text aus dem Link auszudrucken und in der Schule bei Dir zu haben. Solltest Du in die Situation geraten, während des Unterrichts auf die Toilette zu müssen und daran gehindert werden, legst Du dem Lehrer den Text auf den Tisch und gehst.
Das Du während der Stunde aufs Klo musst, wird ja nicht jede Stunde vorkommen. Aber selbst wenn, könntest Du gehen.
... rechtfertigt das nicht das unerlaubte Verlassen des Klassenzimmers.
Ich frage mich immer wieder, wo bei manchen Leuten das Bedürfnis herkommt, die Schule so zu organisieren, dass möglichst den Zuständen in Gefängnissen gleichen? Als wären dies die idealen Lernbedingungen. Entspricht es wirklich Deiner Erfahrung, dass es sich mit einer vollen Blase besonders gut lernt?
Ich danke Dir für den Stern.
Gruß Matti
Was wäre denn die Alternative? Eine volle Hose. Das will ja keiner. Es ist natürlich von Schülern, die die Grundschule hinter sich haben, zu erwarten, dass sie Kot und Urin in der Regel einhalten können und die Pausen zu Entleerung nutzen können. Liegt aber z.B. eine Erkrankung vor, darf niemand den Schüler in die entwürdigende Situation bringen, nicht zur Toilette zu können. Den Vertrag musst du meiner Meinung nach nicht unter allen Umständen einhalten, weil er gegen die guten Sitten verstößt und eventuell eine Nötigung darstellt.
IdR. zählt der Toilettengang zu den Grundbedürfnissen, aber in deinem Alter sollte man auch mal in der Lage sein, Kot-und Urin einzuhalten... Anders sähe es jetzt aus, wenn man bspw. ne Blasenentzündung etc. hat, dann kann man immer noch mit den Lehrern sprechen...
Bei mir wussten die Lehrer auch Bescheid, das ich Probleme mit der Blase habe und deshalb auch während Doppelstunden zur Toilette musste...
lg, jakkily
Den Toilettengang darf Dir niemand verbieten. Es gibt bestimmt einige Lehrer, die auch während der Stunde mal ein kleines Bedürfnis haben und es dann als "ich geh mal gerade kopieren" tarnen^^. Schwierig wird es nur, wenn der Toilettengang von den Schülern genutzt wird, um Dinge zu beschädigen oder eine Zigarette zu rauchen. Von daher, wenn Du nicht in jeder Stunde den Raum verlässt und es eine Ausnahme bleibt, dann solltest Du keine Schwierigkeiten bekommen. Wenn doch, dann schalte Deine Eltern ein.
Natürlich musst du dich an den unterschiebenen Vertrag halten.
45 Minuten nicht auf die Toilette gehen zu können wird man wohl kaum als Körperverletzung oder Misshandlung werten können. Wenn du 45 Minuten Bus fährst kannst du ja auch nicht einfach auf die letzte Bank sch...
Geh in den Pausen, dafür sind die nämlich da.
60 Min
Welche Schule hat 60-Minuten-Stunden?
Ändert trotzdem nichts an meiner Aussage.
Wir haben an unserer ausschließlich 90 Minuten Stunden. Das kann durchaus sein. ^^
Ghs schwalbenohl hay 60 min
Doch, und wenn ich im Bus dringend zur Toilette muss, dann steige ich halt aus - es ist im Ausnahmefall durchaus möglich, dass man mal zur Toilette gehen muss und die 45 Min. nicht abwarten kann. Und selbstverständlich ist es Körperverletzung und Nötigung, wenn ich dann nicht gehen darf.
Meine Schule hat 90-Minuten Stunden -.-
das sind dann Doppelstunden a 45 Minuten.
Nur weil ein Rechtsanwalt extrem verwirrte Gedankengänge hat, rechtfertigt das nicht das unerlaubte Verlassen des Klassenzimmers.