Auf Toilette gehen trotz Schulordnung
Hallo liebes Gutefrage.net Community! Ich bin fast 16 Jahre alt und besuche die GHS-Schule. 2010 mussten wir die die Schulordnung unterschreiben, in der der stand, es unterlassen ist während der Stunde auf die Toilette zu gehen. Wird diese nicht eingehalten so ist derjenige in Verflichtung die Schulordnung abzuschreiben und erhält einen Stufenplaneintrag. Ist die Schule im Recht? Oder darf ich während der Stunde auf die Toilette gehen da ich im Internet gelesen habe es sei erlaubt einfach zu gehen da es strafbar ist wegen Körperverletzung, Misshandlung usw.. Darf ich jetzt auf die Toilette einfach gehen oder muss ich mich an die Schulordnung halt? Danke im Vorraus! Mit freundlichen Grüßen
14 Antworten
In diesem Punkt verstößt die Schulordnung eindeutig gegen mehrere Punkte geltenden Rechts; sogar wesentlichem Recht, welches über Deutschland hinaus Gültigkeit hat. Die Europäische Menschenrechtskonvention nämlich.
Auch wenn es etwas hochtrabend klingen mag, aber hier werden Deine Menschenrechte missachtet. Jemanden daran zu hindern, seiner Notdurft nachzugehen, ist Folter. Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern so steht es im Gesetz. Du musst also weder die Schulordnung abschreiben, noch sonst eine Maßregelung über Dich ergehen lassen.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-fuer-schueler-und-studenten_000191.html
Das mag dem einen oder anderen aus dem Belehrungspersonal Deiner Schule nicht gefallen, dennoch ist es so.
Übrigens: Mit der Unterschrift unter die Schulordnung hast Du lediglich die Menntnisnahme bestätigt, aber nicht, dass Du Dich immer nach ihr richten wirst. Da die Punkte bezüglich der Toilette nicht dem Rechtentsprechen, spielt es überhaupt keine Rolle, ob Du unterschrieben hast. Deine Unterschrift ist ein Nachweis für die Schule, dass Du die Schulordnung gelesen hast, nicht mehr.
Gruß Matti
Also es scheint nicht direkt ein Verbot zu sein, denn das darf Dir niemand verbieten. Man darf in Deutschland sogar bei fremden Leuten klingeln und die müssen einen aufs Klo lassen. Da gibt es irgendein Gesetz. Bei Dir ist wahrscheinlich gemeint, dass man es besser in den Pausen erledigen sollte. Eine Strafe dafür zu verhängen ist nach meiner Meinung nicht gerechtfertigt
IdR. zählt der Toilettengang zu den Grundbedürfnissen, aber in deinem Alter sollte man auch mal in der Lage sein, Kot-und Urin einzuhalten... Anders sähe es jetzt aus, wenn man bspw. ne Blasenentzündung etc. hat, dann kann man immer noch mit den Lehrern sprechen...
Bei mir wussten die Lehrer auch Bescheid, das ich Probleme mit der Blase habe und deshalb auch während Doppelstunden zur Toilette musste...
lg, jakkily
Ganz nett den Lehrer fragen. Meistens sagen die ja, wenn nicht alle 2 Minuten einer raus rennt. Wenns gar nicht geht, sollte eigentlich mal einer so mutig sein (am besten natürlich ein Kerl) und mitten in der Stunde in ne Flasche pinkeln. Wirst sehen, wie schnell der Lehrer ab da die Leute aufs klo lässt.
Eine gesunde Blase hält 45 min Kneifen locker aus - denk das nächste Mal einfach vorher dran auf`s Klo zu gehen.