Auf Landwirtschaftsgebiet darf man ja nicht bauen - dürfte man aber "bewohnbare Container" aufstellen (Rechtslage Schweiz)?

6 Antworten

Grundsätzlich gilt ein solcher Container als Wohnbaute - die Baugesetze machen ja keinen Unterschied bezüglich des verwendeten Baumaterials. Für längerfristig oder dauernd aufgestellte Container muss im allgemeinen auch in der Bauzone ein Baugesuch eingereicht werden.

Möglich, dass Du bei kurzfristiger Aufstellung in gewissen Gemeinden mit einer Toleranz rechnen kannst. Würde ich aber nicht austesten, sondern nachfragen .

Etwas anders verhält es sich wahrscheinlich, wenn Du einen ganzen landwirtschaftlichen Betrieb mit Ställen etc. verlagern willst. Dann gibt es ziemlich sicher spezielle Regeln.

§ 2 Abs. 2 LandesbauO NRW definiert Gebäude als "selbständig benutzbare, überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Mensch und Tier oder Sachen zu dienen". Keine Ahnung, wie Gebäude in der Schweiz definiert werden. In Nordrhein-Westfalen aber würde das Aufstellen von Wohncontainern wohl den Sachverhalt einer Bebauung darstellen. Und da man einen solchen Container nicht einfach zusammenklappen und wegtragen kann und er aufgrund seines Gewichtes fest auf dem Boden ruht...

Salue

In der Landwirtschaftszone darfst Du nur, selbstverständlich mit vorher eingeholter Bewilligung des zuständigen Bauamtes, landwirtschaftliche Gebäude aufstellen. Dies sind z.B. Ställe und Unterstände.

Selbst ein bestehenden Wohnhaus darf praktisch nicht vergrössert werden, nur bei "altrechtlichen Häusern" sind die Bestimmungen etwas legerer.  

Ich wohne selbst in der Landwirtschaftszone. Mir wurde ein Unterstand bewilligt, der aber eindeutig landwirtschaftlichen Charakter aufweisen musste (grün, Giebeldach etc.).

Selbst Fahrnisbauten (Zelte, transportierbare Unterstände etc.) benötigen nach einer bestimmten Zeit eine Baubewilligung.

Hier studierst Du am besten die Zonenverordnung Deiner Wohnsitzgemeinde. Wohnen hingegen ist absolut ausgeschlossen.

Selbst ein Campingplatz darf nicht in einer Landwirtschaftszone errichtet werden.

Es grüsst Dich aus dem Mittelland

Tellensohn

Das hängt davon ab ob du Landwirt bist oder nicht und was du damit machst. Wohnen dürftest du darin jedenfalls niemand. z.B. als Stall aufstellen würde aber gehen.

Ich kenne die Bauvorschriften in der Schweiz nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das genehmigt werden würde. In Deutschland ginge es jedenfalls nicht. So schlau waren andere auch schon :-)