Sondernutzungsrecht für Garten von Neubau: Wer trägt die Kosten?

4 Antworten

Wieso wird die Wohnung(en) als Sondereigentum deklariert? Als Sondereigentum deklariere ich nur die dazugehörigen Kellerräume usw.


Als Gemeinschaftseigentum deklariere ich nur die Flächen, die gemeinsam genutzt werden (Treppenhaus, usw.)


Als Sondernutzungsrechte beschreibe ich die Flächen von z.B. Garten. Je nach dem, wieviel Anteil hier jede Partei hat, muss sie auch den entsprechenden Teil finanzieren. Die Kosten für beide Anteile zusammen gerechnet, ergibt doch dann den gesamten Finanzierungsaufwand für die Sondernutzungsrechte. Oder vestehe ich in der Frage etwas falsch?


Den genauen Wortlaut wegen der Aufteilung der Räume, kann ich jetzt nicht wiedergeben, da ich den Vertrag nicht zur Hand habe. Tragende Mauern sind jedenfalls Gemeinschaftseigentum. Tapeten, Fliesen, Mobiliar, etc. innerhalb der einzelnen Wohnung werden als Sondereigentum deklariert. Die genaue Aufteilung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist auch auf einem Plan farblich markiert. Ich gehe davon aus, dass es ein Standard-Vertrag ist und alles so seine Richtigkeit hat.

Hier geht es mir vielmehr um den Garten. Die Aufteilung der Kosten in Zusammenhang mit den Sondernutzungrechten ergibt Sinn. Das Problem ist aber, dass die gesamte Fläche, auf der das Haus steht als gemeinschaftliches Eigentum eingetragen ist. Somit gehört jeder Partei das gesamte Grundstück gleichermaßen. Wenn ich nun die Kosten für die Herrichtung des Gartens und der Parkflächen, die ich benutze, übernehme, was insgesamt 80% der gesamten Fläche ausmacht aber mir in Wirklichkeit nur 50% gehören, kann das doch nicht richtig sein? Ich habe lediglich ein Sondernutzungrecht, sprich, ich alleine darf es nutzen. Das bedeutet jedoch nicht, dass es mir alleine gehört. Jeder € den ich in dieses Grundstück investiere, ist somit zur Hälfte Eigentum der anderen Partei, so meine Interpretation.

Die Teilungserklärung gibt überhaupt keine Regeln diesbezüglich her ausser, dass Gegenstände, die offensichtlich kein Gemeinschaftseigentum sind, als Sondereigentum des Eigentümers gelten. Darunter verstehe ich, dass ein Fahrrad was im gemeinschaftlichen Flur steht, nicht automatisch gemeinschaftliches Eigentum ist, was ja klar sein sollte.

Bei einem Zaun im Garten oder bei noch aufzuschüttendem Boden, ist dies jedoch nicht klar ersichtlich und somit gemeinschaftlich. Dementsprechend muss es auch gemeinsam gezahlt werden damit es überhaupt mal zu einem Garten oder zu Parkflächen wird. Oder liege ich falsch?

@JellyBean03

Es gibt hier vermutlich Missverständnisse bezüglich der - für meine Begriffe - unglücklichen Aufteilung. Ich hatte ja vor schon ausgeführt, wie ich das normalerweise mache. Du schreibst, das Grundstück gehört euch beiden Parteien GLEICHERMASSEN. Anderslautend sind wohl in der Teilungserklärung 3 Parkflächen und der Garten EUCH zugeordnet und nur 2 Parkflächen der ANDEREN Partei.

Wie geht das denn???

Man muss unterscheiden zwischen einem Kaufvertrag, den irgendwann mal irgendwer aufgestellt hat und der Teilungserklärung die später beim Notar beurkundet wird. Für mein Rechtsempfinden ist hier die Aufteilungserklärung (mehr) maßgebend und wenn die diese beschriebene Aufteilung ausweist... dann fürchte ich, dass die Gegenpartei mit ihrer Argumentation Recht hat. Sie hat wesentlich weniger Sondereigentum und muß hierfür auch weniger bezahlen.

@pharao1961

Teils richtig, ich versuche es noch etwas zu verdeutlichen. Das Grundstück wurde von uns beiden Parteien gekauft. Beide stehen wir im Grundbuch und beide haben wir den gleichen Preis (je die Hälfte) bezahlt.

Aufgeteilt wird die Fläche um das Haus herum dann per Sondernutzungsrechte. Diese werden im Vertrag so definiert, dass das Sondernutzungsrecht einer Partei das Recht zur alleinigen Nutzung des gemeinschaftlichem Grundstücks einräumt.

In diesem Fall Parkplätze und Garten. Alles bleibt gemeinschaftliches Eigentum, nur die Nutzung ist beschränkt. Deshalb die Frage wer für die Herrichtung/Instandsetzung des Grundstücks zahlen muss wenn beide Parteien Eigentümer sind aber nur einer Partei die Nutzung erlaubt ist.

@JellyBean03

Ich bleibe bei meiner Meinung. Mal ehrlich: Würdest du Geld bezahlen wollen für etwas, was du nicht nutzen darfst?

Wenn die andere Familie nur ein Nutzungsrecht für 2 Parkflächen hat, dann haben sie diese beiden Parkflächen gekauft und müssen diese selber herrichten und bezahlen und nicht euren Teil dazu. 

Es besteht kein Sondernutzungsrecht, sondern nur ein Nutzungsrecht. Wenn ihr Nutzungsrecht für den Garten habt, tragt ihr die Kosten dafür. da andere jq kein Nutzungsrecht haben.

Nutzungsrechte haben beide Parteien am gemeinschaftlichem Eigentum, sprich Flur, Hauseingang, etc..

Sondernutzunsrechte legen ein alleiniges Nutzungsrecht für eine einzelne Partei fest. Sprich, die andere Partei darf eine bestimmte Fläche nicht nutzen. Das ändert aber nichts daran, dass das Grundstück eingetragenes, gemeinschaftliches Eigentum ist.

Alles was somit an Arbeit auf dem Grundstück anfällt müsste doch geteilt werden, da es beiden gleichermaßen gehört. Ansonsten müsste ich ja auch nicht dafür aufkommen wenn auf dem Grundstück ein Rohrbruch unter den Parkflächen der anderen Partei ensteht oder sehe ich das falsch?

@JellyBean03

Wenn du alles besser weist, warum machen wir uns dann überhaupt die Mühe?

Vielleicht tust du dich mit einem Anwalt zusammen.

Hallo,

offenbar handelt es sich hierbei um ein Wohnungs- und Teileigentum verbunden mit den Sondernutzungsrechten an den Stellplätzen.

Alle übrigen Flächen und Räume sind daher Gemeinschaftseigentum und sind gemeinschaftlich anzulegen und zu unterhalten (ggf. nach den im Grundbuch festgelegten Anteilen).