Sozial Wohnung/ Wie lange darf man sich im Keller aufhalten?

3 Antworten

Es kommt nicht auf die Dauer an, sondern darauf, was ihr im Keller macht.

Kellerräume dürfen nicht einfach für Wohnzwecke genutzt werden! Schau mal in den Mietvertrag oder die Hausordnung, was dort zum Thema Kellerabteil steht.

Übrigens dürfen auch Eigentümer von Wohnungen nicht nach Gutdünken mit ihren Kellerräumen verfahren:

Eine vertraglich festgelegte Nutzungsregelung für Räume im Kellergeschoss stellt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar. Jeder Bewohner der Eigentumswohnanlage ist daher an den festgelegten Nutzungszweck der betreffenden Räume gebunden. Eine anderweitige Nutzung ist nur zulässig, wenn alle einvernehmlich zustimmen. (OLG Zweibrücken, Az. 3 W 196/05).

Das heisst, ich soll in den Mietvertrag schauen! Danke für die Antwort, also sollen wir aus dem Keller raus gehen.

@VisaRat

also sollen wir aus dem Keller raus gehen.

Sagen wir's mal so: In den allermeisten Fällen sieht es die Hausverwaltung bzw. der Eigentümer gar nicht gerne, wenn Kellerräume zu Wohn- bzw. Aufenthaltsräumen umfunktioniert werden.

Bevor der reguläre Mieter euretwegen Ärger bekommt, solltet ihr vielleicht einfach mal bei der Hausverwaltung (o.ä.) fragen.

Sollte es sich um einen separaten Keller handeln,der zur Mietwohnung deiner Mutter gehört und ihr keine anderen Mieter belästigt durch was auch immer dürfte es von Seiten des Vermieters keine Einwände geben ! Meiner Meinung nach könntet ihr sogar im Keller übernachten und TV und Radio sehen und hören,wenn wie gesagt keine Störung vorliegt . Denn ersten zahlt deine Mutter den Keller mit ihrer Miete mit und zweitens läuft der Strom im eigenen Keller über den Zähler deiner Mutter !

generell gibt es keine bestimmungen was ihr da macht,ausser im vertrag steht expliziet was anderes.ihr dürft da nur nicht längen als vier wochen mal 24 std . aufhalten und da pennen.ab und zu ist es erlaubt auch mal ne woche