Auf Abruf sein per Telefon was steht mir gesetzlich zu?
Moin Leute,
ich arbeite im Fitnessstudio und soll permanent ein notfalltelefon bekommen, falls jemand innerhalb der Woche 6:00 oder am Wochenende 8:00 verschläft können die Mitglieder dort anrufen damit ich dann komme um den Laden aufzuschließen.. dadurch muss ich eig jeden Tag auf Bereitschaft sein auch wenn es vllt nur einmal im Jahr vorkommt.. gibt es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen ob mir dafür irgendwas zusteht? Danke vorab für die Hilfe..
3 Antworten
Es bedingt ja, dass Du Dich nicht weit entfernen darfst. Da müsste er schon ordentlich was anbieten, dass man Ja sagt.
Die Frage ist natürlich, was kannst du in der Zeit machen. Ich habe mal aus arbeitsrechte.de die Folgen für die tatsächliche Bereitschaft herausgesucht und in 4 Absätzen hinterlegt. ABER: deine Handlungsfreiheit im Rahmen einer Bereitschaft ist stark eingeschränkt. Dies dürfte hier kaum zutreffen. Ich denke, du müsstest mal mit dem Inhaber über eine für euch beide sinnvolle Entlohnung sprechen.
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An Feiertagen, im Urlaub und nach Feierabend: grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer in ihrer Freizeit nicht ans Telefon gehen müssen. Jeder hat ein Recht auf Ruhephasen und dies ist auch im Arbeitsrecht so verankert.
Sollten Sie für Ihren Arbeitgeber außerhalb der Arbeitszeit tätig werden, dann stellt dies Mehrarbeit dar, die vom Arbeitgeber auch vergütet werden muss. Es empfiehlt sich hier, ein Arbeitszeitkonto anzulegen.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der Bereitschaftsdienst leistet, Anspruch auf eine gerechte Bezahlung und damit seit 2015 auch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das bedeutet: 9,60 € (Stand Juli 2021) brutto die Stunde. Das besagt ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2016 (Az.: 5 AZR 716/15).
Wird der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit angesehen? Ja. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshof aus dem Jahr 2000 ist die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit anzusehen und entsprechend zu vergüten (Rs. C-303/98).
Frag mal deinen Chef, was er gedenkt zu zahlen. Du bist nicht verpflichtet das anzunehmen
Es geht ja nicht nur darum, was Du verdienst, wenn Du tatsächlich mal aktiv werden musst. Es geht vor allem darum, dass Du am Telefon präsent sein musst und nicht zu weit vom möglichen Arbeitsort entfernt sein darfst, damit Du eben im Falle eines Falles aufschließen kannst. Bereitschaftsdienst umfasst das volle Programm.
Naja ich würde zwei Urlaubstage kriegen wenn es mal vorkommt