Blutabnahme kontrolle?

6 Antworten

bin nicht vorbestraft, nie Verkehrsdelikte begangen

Also bisher Glück gehabt und nicht erwischt worden.

ABER 3 stunden vorher 0,3g Haze geraucht und Alprazolam intus 1-2mg...

Also THC + Benzos, somit multitoxisch

Habe nur gesagt das ich codein vor 3 tagen zu mir genommen hab, hab öfter gehört das die auf sowas nicht testen, aber jetzt bestimmt oder?

Brauchen sie gar nicht mehr zu testen, es genügt deine Aussage.

Upgrade zu polytoxisch.

Das war reine Schikane,

Offensichtlich nicht

musste Pusten danach Hampelmann Übungen die ich mit bravur bestand,

Musst du nicht machen, ist auch irrelevant

dazu hab ich einen beifahrer zeugen

Was soll der Beifahrer denn bezeugen? Die Laborergebnisse kann er nicht widerlegen.

und weil ich blaß war meinte Sie sie darf mir blutabnehmen!

Wenn sie einem ausreichenden Verdacht formulieren kann.. wie zB den Verdacht auf Missbrauch von Codein, den du gerade sogar eingeräumt hast!

Es war gegen 16 uhr da hätte Sie einen Richter zu 100% erreicht aber Sie sagte sie brauch das nicht

Stimmt, bei Trunkenheit im Straßenverkehr darf eine Blutentnahme auch ohne richterliche Anordnung entnommen werden. Ergibt sich aus §81a (2) StPO.

Nun da ich 22 bin und außerhalb der Probezeit und nicht vorbestraft bin + ohne Punkte!

Du bleibst auch bei 0 Punkten - da das Punktekonto bei Entzug der Fahrerlaubnis auf 0 gesetzt wird.

Kann ich mit Glück der Mpu noch entkommen?

Nein.

THC und Benzos sind auf jeden Fall nachweisbar.

lohnt sich das einen Anwalt hinzuziehen und irgedwie etwas dagegen tuen?

Bei absoluter Fahruntüchtigkeit und nachgewiesenem Mischkonsum kann kein Anwalt mehr etwas tun.

Im günstigsten Fall Bußgeldbescheid über 500€ zzgl Laborkosten, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Anschließend Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle wegen mangelnder Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

Alternativ Strafverfahren wegen §316 / §315c StGB. Geldstrafe ca. 40 Tagessätze sowie Entzug der Fahrerlaubnis.

Vor der Neuerteilung stehen in beiden Fällen mindestens 12 Monate nachgewiesene Abstinenz und eine positive MPU.

Das doch schon Körperverletzung habe alles abgelehnt und trotzdem blut abgenommen!!

Nein, das war eine offensichtlich gerechtfertigte Sicherstellung von Beweismaterial.

War 100% zurechnungsfähig,

Du hast dich vielleicht nüchtern gefühlt, aber das Laborergebnis wird das Gegenteil zeigen.

Danke falls wer helfen kann

Nur du kannst dir selbst helfen - du hast jetzt mindestens 12 Monate Zeit, deine Einstellung zum Konsum von Betäubungsmitteln zu überdenken.

Da ich die Situation vor Ort nicht kenne, erlaube ich mir zu der Begründung für die Blutprobenentnahme kein Urteil. Für die Blutprobenentnahme bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24a StVG) ist aber tatsächlich keine richterliche Anordnung mehr nötig: §§ 81a Abs. 2 Satz 2 StPO, 46 Abs. 4 Satz 2 OWiG
Wenn ich mich richtig erinnere, wurde das 2017 geändert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja ich weiß total behindert

jetzt dürfen aus lust und laune 5 verschiedene tests machen und dann am Ende selbst bluttest anordern... die wollten mich auch überreden zu pissen, aber hab gehört man sollte lieber Blutteat macheb

@universe439

Bei den Urintests wird auf die Abbauprodukte im Urin getestet. Wenn man in dieser Hinsicht weiß, dass man nichts genommen hat, dann ist das doch die wesentlich schnellere Variante. Das Blut kann auf Alkohol, gängige Betäubungsmittel oder bei Zweifeln auf so ziemlich einmal alles getestet werden.

Persönlich sehe ich das mit BtM wie Cannabis relativ locker. Was ich aber absolut nicht gutheiße, ist das Führen eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss dieser. Da gibt es für mich auch keine Ausnahmen.

@Kator

Ja war nicht aktiv breit, sonst wäre ich auch nicht gefahren. Ich sag war 100% nüchtern vom Verhalten her

So jetzt,

guten Abend zunächst:

Der Alkoholtest und die Motoriktests sind freiwillig, die kannst du auch jederzeit verweigern.

Bei Verkehrsdelikten braucht die Polizei keinen Richter:

§ 81a StPO
Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe
Absatz 2:
Die Anordnung steht dem Richter [...] zu.
Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach §  315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, §  315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder §  316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.

Also wars im Endeffekt egal, ob du darin einwilligst oder nicht...

Das doch schon Körperverletzung

Nein.

§ 81a StPO
Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe
Absatz 1:
Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind.  Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
habe alles abgelehnt

Oje, das könnte noch als Bumerang zurück kommen... zumindest bei uns in Bayern mögen die Richter so etwas nicht... da das Gesetz da halt eindeutig ist...

und trotzdem blut abgenommen!

Naja, wie stellst du dir denn die Polizeiarbeit sonst vor? "Ich will Blut von Ihnen!" "Nein" "Okay, dann halt nicht, schöne Weiterfahrt." So kanns nicht klappen ;-)

Jetzt kommt drauf an, was dir vorgeworfen wird:

24a StVG => Ordnungswidrigkeit. Alles chillig. 1 Monate Fahrverbot, 500 € Geldbuße, keine MPU.

316 StGB => Straftat. Mindestens 9 Monate Führerscheinsperre und ~60 Tagessätze Geldstrafe.

MPU beim Ersttäter eigentlich nicht, außer Mischtox. Und da könnte bei dir die Krux liegen: Bei einem Urintest wäre Codein nicht getestet worden. Ggf. wären noch keine Abbauprodukte vom Haze drin gewesen und er wäre negativ gewesen => Keine Blutentnahme.

Bei der Blutuntersuchung wird jetzt auf alles getestet. Also wird wohl ein Mischtox festgestellt werden... wäre bei uns in Bayern auch kein Problem, da zählt Mischtox nur bei Drogen + Alkohol... weiß aber natürlich nicht, wies bei dir läuft.

Unabhängig davon, um einen Kommentar von dir mit zu nehmen:

Ja war nicht aktiv breit, sonst wäre ich auch nicht gefahren. Ich sag war 100% nüchtern vom Verhalten her

Beim Blutergebnis werden mehrere positive Ergebnisse rauskommen. Wenn du tatsächlich dennoch noch "nüchtern" warst, dürfte das die Fahrerlaubnisbehörde interessieren. Die kriegt auf jeden Fall einen Abdruck von dem Vorgang und könnte durchaus auf den Gedanken kommen: Mooooment. Wer sowas im Blut hat und noch so fit ist, wie der universe439 konsumiert doch sicher öfter? Na, ob der geeignet ist, weiter im Straßenverkehr teilzunehmen?

Also, zusammenfassend: Von Seiten der Strafverfolgung würde ich sagen MPU ist lediglich zu 30% wahrscheinlich.

Fahrerlaubnisbehörde aber schon eher - nur dass ich deren Entscheidungen nur am Rande mitkriege und daher keine Prognose abgeben möchte.

Anwalt wäre vielleicht eine Sache, aber erst, wenn du das Blutergebnis hast. Bis dahin ist es ja rausgeworfenes Geld... evtl. sind deine Werte unter der strafbaren Menge, dann kannst du dir den Anwalt sparen. Wenn nicht, dann kann der Anwalt jetzt nicht mehr erreichen, als in ein paar Wochen... also erstmal abwarten...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gute Antwort, aber in einigen Punkten sind meine Erfahrungen etwas abweichend

- Bei Ersttätern gehe ich eher von ~40 Tagessätzen aus - kann aber auch vom Richter abhängig sein

- Beim 316er/315c wird eine Sperrfrist idR nur bei Alkohol angeordnet. Bei Drogen wird immer eine MPU fällig, für die 6 bis 12 Monate Abstinenz nachgewiesen werden müssen.

- THC und Benzos gilt auf jeden Fall als Mischkonsum, dh min 12 Monate Abstinenz vor der MPU.

- 3h nach einem Joint ist selbst der Einmal-Konsument noch weit über 1 ng/ml.

- ich halte eine MPU hier zu 100% sicher: Mischkonsum, 2 Substanzen nachweisbar, eine dritte Substanz zugegeben (wie dumm ist das eigentlich?), da ist der Eignungsmängel offensichtlich.

@clemensw

Danke für die Ergänzung:

- Bei Ersttätern gehe ich eher von ~40 Tagessätzen aus - kann aber auch vom Richter abhängig sein

Bei mir tatsächlich zu annähernd 100% 60 Tagessätze (Bayern^^)

- Beim 316er/315c wird eine Sperrfrist idR nur bei Alkohol angeordnet. Bei Drogen wird immer eine MPU fällig, für die 6 bis 12 Monate Abstinenz nachgewiesen werden müssen.

Sperrfrist kenn ich auch bei Btm, außer im 24a StVG Bereich. Das mit der Abstinenz kann ich nicht verifizieren, ob das Standard ist, stimmt aber, hab ich schon sehr oft mitbekommen.

- THC und Benzos gilt auf jeden Fall als Mischkonsum, dh min 12 Monate Abstinenz vor der MPU.

Okay, my bad :)

- 3h nach einem Joint ist selbst der Einmal-Konsument noch weit über 1 ng/ml

Hab ich keine praktischen Erfahrungen :D Bis auf die "Unschuldigen", die beteuern, nur einmal gezogen zu haben, vor der Fahrt...

ich halte eine MPU hier zu 100% sicher: Mischkonsum, 2 Substanzen nachweisbar, eine dritte Substanz zugegeben (wie dumm ist das eigentlich?), da ist der Eignungsmängel offensichtlich.

Wobei wir da natürlich wieder die Standarddiskussion haben: Wenn der Fahrzeugführer mit 3 Promille noch sicherer fährt als nüchtern, ist er dann wirklich ungeeignet ein Fahrzeug zu führen? Nicht, solange er seinen Pegel hat...

(Nicht meine Meinung, aber das Argument kommt öfter mal...)

@Dommie1306

Danke für die Antwort.

Die ~40 TS stammen hauptsächlich aus München - das liegt bekanntlich in Bayern. Allerdings waren das Fälle, in denen die Geldstrafe dann in Sozialstunden gewandelt wurde ("Schwitzen statt sitzen"). Kann also auch ein "Der hats nicht so dicke"-Rabatt sein.

Dass du keine aktiven Erfahrungen mit Drogen hast, glaube ich jetzt mal 😁

Und natürlich sind alle Beschuldigten immer unschuldig, egal ob man nur einmal am Joint gezogen, sich ne Kopfschmerztablette von Omi geborgt und "versehentlich" das mit den Benzos verwechselt oder "wegen dem Schreck" nach dem Unfall nicht nur davon gemacht, sondern zu Hause auch noch 2 Flaschen Korn auf Ex gezogen hat...

Die Geschichten kennst du nach 15 Jahren wahrscheinlich alle 😂

Aber zum Glück ist ja nicht entscheidend, ob sich der Fahrer fahrtüchtig FÜHLT, sondern ob er fahrtüchtig IST.

Die Behauptung, man habe sich mit 2,5 Promille oder mehr noch fahrtüchtig gefühlt, ist bei der MPU auf jeden Fall nicht angebracht - dann wird man recht schnell als ein alkoholkrank eingestuft.

@clemensw
Die ~40 TS stammen hauptsächlich aus München - das liegt bekanntlich in Bayern. Allerdings waren das Fälle, in denen die Geldstrafe dann in Sozialstunden gewandelt wurde

Das ist tatsächlich interessant. In meiner Münchenzeit (2008-2012) waren es tatsächlich auch da 60 TS... so wandelt es sich also :)

Dass du keine aktiven Erfahrungen mit Drogen hast, glaube ich jetzt mal 😁

XD

Und natürlich sind alle Beschuldigten immer unschuldig, egal ob man nur einmal am Joint gezogen, sich ne Kopfschmerztablette von Omi geborgt und "versehentlich" das mit den Benzos verwechselt oder "wegen dem Schreck" nach dem Unfall nicht nur davon gemacht, sondern zu Hause auch noch 2 Flaschen Korn auf Ex gezogen hat...

Ganze genau so! Hast du heimlich mit allen meinen zu Unrecht verfolgten Beschuldigten gesprochen? 0.o

Die Behauptung, man habe sich mit 2,5 Promille oder mehr noch fahrtüchtig gefühlt, ist bei der MPU auf jeden Fall nicht angebracht - dann wird man recht schnell als ein alkoholkrank eingestuft.

Und mit was? Mit Recht.

Zur Blutabnahme kann ich dir nur sagen, ja das dürfen sie wenn sie einen Verdacht haben. In Deutschland dürfen sie dich direkt dazu zwingen (notfalls auch mit Gewalt), in Österreich dürfen sie das zwar nicht, allerdings wird eine Verweigerung der Blutabnahme als Schuldeingeständnis gewertet.

Sauberen Job gemacht, auch als Ersttäter nun endlich in der" Kartei" und damit immer im Focus.

Wenn die Sperre also vorbei ist und die Strafe gezahlt dann ab jetzt immer gern genommen Kandidat für neue Kontrollen..

Spätestens dann beim zweiten mal werden die Wirkstoffe der Tabletten stärker mit herangezogen. Könnte dann schon MPU bedeuten und würde dann ja nicht den Falschen treffen.

Hat sich nichts geändert..

https://www.gutefrage.net/frage/polizei-kontrolle-was-passiert-jetzt

Wie viele Accounts nutzt du?

Ja aber mit Glück keine MPU beim ersten mal oder? Ach komm alter wenn ich 1,0 promille hätte wäre die strafe geringer. Deutsche Drogenpolitik fürn müll

@universe439

Jetzt klar, dass Megrfachaccount...

@Leestiger

Wie bitte?

Aber gib 5 jahre deutschland ist eh usa abklatsche und da legalisieren die jetzt zum Glück. Auf Weed fahr ich sogar besser und vorsichtiger als mit 1,0 promille...

@universe439

Mehrfachaccount gemeldet..

@Leestiger

Okay hobbbylos?

@universe439

Erzählt der, der in seinem anderen Account vorrechnet, dass 11 Bundesstaaten der USA für ihn 80 % der 50 Bundesstaaten sind...

Ein Radfahrer mehr und das ist such gut so!