Auszahlung für Renovierungsarbeit nach Trennung?

3 Antworten

Was in der Zukunft passieren soll, musst du in der Gegenwart regeln!

Du behauptest:

Dort war sehr viel zu renovieren, viel Grundlegendes wie Stromleitungen, Abflüsse, Wasserleitungen und dergleichen.

Wie hoch kann denn da die Miete sein?

Bei dem hier beschriebenen Umfang kann auch nicht mehr von einer Wohnungsrenovierung die Rede sein.

Mängel, die dir vor Vertragsschluss bekannt waren, kannst im Nachhinein nicht mehr gegenüber geltend machen.

Du schreibst:

Insgesamt sind es mittlerweile über 300 Stunden die ich damit verbracht habe die Wohnung auf Vordermann zu bringen.

Wenn dir ein anderer deine Arbeit bezahlen soll, musst du die natürlich vorher vereinbart haben.

Du möchtest bestimmt auch immer vorher wissen, was du bezahlen sollst, oder?

Du schreibst:

Von irgendeiner Versicherung, Anwalt oder sonst jemanden so genau weiß ich es leider nicht, hat er dann erfahren, er kann die Stunden, die er in der Wohnung gearbeitet hat geltend machen und sich von seiner Freundin auszahlen lassen.

Auf welcher Rechtsgrundlage dieses Arbeitsverhältnis funktionieren könnte, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Das die Lohnzahlung erst nach der Kündigung gefordert wird, macht die Sache nicht leichter.

Nach 3 Jahren wäre zudem sogar ein begründeter Anspruch verjährt.

Wenn die Freundin die Umbauten akzeptiert und genutzt hat, könnte sie ggf. an den Kosten für den Rückbau beteiligt werden.

Da beide als Hauptmieter gemeinschaftlich für einander haften, müsste sie sogar sämtliche Kosten für den Rückbau tragen, wenn der Vermieter für diesen sorgen musste und der Ex-Freund nicht zahlt.

Im Gegensatz zur Schwarzarbeit ist das jedoch im Mietrecht geregelt.

Du schreibst:

Bei ihm scheiterte es daran, dass er die Stunden nicht nachweisen konnte.

Hast du dir deine Arbeitszeiten bestätigen lassen?

Ich habe in das Haus meiner Exgattin über 100.000 € investiert und eine Unmenge an Arbeit. (die ich auch hätte dokumentieren können). Bei der Scheidung wurde klar, dass ich sowohl Geld als auch Arbeit abhaken kann.

Sorry!

Zunächst einmal müsste es eine Vereinbarung geben, dass die Arbeiten überhaupt vergütet werden und kein unentgeltlicher Freundschaftsdienst sind, wie sie unter Partnern durchaus üblich sind.