Welche Rechte habe ich als Mann, während der Schwangerschaft einen Schwangerschaftstest zu machen?

13 Antworten

Die Entnahme einer DNA-Probe vom ungeborenen Kind ist ein erhebliches Risiko für Mutter und Kind. Deshalb werden Vaterschaftstests grundsätzlich erst nach der Geburt durchgeführt.

Wenn Du glaubhaft machen kannst, dass Du zu einem Zeitpunkt Sex mit der Frau hattest, dann kannst Du den Vaterschaftstest einklagen. Sonst bist Du drauf angewiesen, dass die Frau dem Test zustimmt.

Sonst könntest Du nur noch den Partner kontaktieren und ihn informieren, dass Du mit seiner Partnerin Sex hattest, und deshalb auch als Vater in Frage kommst. Dann wird er vielleicht auf einem Vaterschaftstest bestehen, bevor er die Partnerschaft anerkennt. 

Wenn es blöd für Dich läuft, erkennt der Partner die Vaterschaft an und die Frau stimmt einem Vaterschaftstest nicht und Du bist raus, auch wenn Du der biologische Vater sein solltest.

Sie kann behaupten was sie will. Sie ist in der Beweispflicht, dass DU der Vater bist. Will sie Unterhalt, dann muss sie einen Vaterschaftstest machen und spätestens DANN kommt es raus.

Andersrum, wenn du Sorge hast, dass das dein Kind ist und dich (und das Kind) davor schützen willst, dass sie dir dein Kind vorenthält, dann kannst du nach der Geburt einen Vaterschaftstest anstreben. Müsste dann über das Gericht laufen, wenn sie sich querstellt.

Lass dich als Vater nicht rausstoßen, wenn du der Vater bist. Dein Kind wird es dir in vielen, vielen Jahren danken!

Er kann keinen Vaterschaftstest anstreben, wenn das Kind einen rechtlichen Vater hat. Da könnte ja jeder kommen.

@TreudoofeTomate

Sehe ich anders. Auch als Vater hat man Rechte und sie kann nicht eintragen wen sie will.

@hanneshutmacher

Wenn Sie Ihren Ex heiratet, dann wird er automatisch Kindsvater, egal wer der leibliche ist.

@hanneshutmacher

Er ist aber nicht der Vater. Vater ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder derjenige, der die Vaterschaft anerkennt. Macht der Partner dies, ist er der Vater (egal, ob er auch der "Erzeuger" ist). Soweit die Rechtslage.

Eine derartige Untersuchung vor der Geburt durchzuführen bedeutet eine starke Belastung für das ungeborene Kind, auch besteht eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass das Kind Schäden davon trägt oder gar ein Geburtsfehler auftritt (bekommt man auch als Belehrung wenn man sich drüber inmformiert.) Zudem ist ein pränataler Vaterschaftstest seit 1.Februar 2010 durch das Gendiagnostikgesetz verboten (Ausnahme nur bei Straftaten zB bei Schwangerschaft durch Vergewaltigung).

Ergo: Leider musst du die Geburt abwarten und notfalls dein Recht einklagen. Dazu musst du meist allerdings glaubhaft belegen können, dass das Kind auch von dir sein könnte.

Wozu der Schwangerschaftstest? Im 4./ 5. Monat sollte man schon etwas sehen können.

Falls du Vaterschaftstest meinst... keine. Wozu auch? Du hast ohnehin keinen Einfluss darauf, ob das Kind geboren wird oder nicht.

Anders sieht es nach der Geburt aus. Da muss sie erst einmal beweisen, dass du der Vater ihres Kindes bist. Ohne einen Vater bekommt sie nämlich keinen Unterhalt. Das heißt, spätestens dann wirst du einen Vaterschaftstest machen müssen/ dürfen/ können. ;)

Ein Schwangerschaftstest kannst du nicht machen, aber einen DNA Test ist moeglich,aber erst nach der Geburt.

Setze dich mit dem neuen Freund zusammen, wenn er dann auch die Vaterschaft anzweifelt, dann muss halt ein solcher DNA Test durchgefuehrt werden, damit die tatsaechliche Vaterschaft festgestellt werden kann.