AUSBILDUNG / ÜBERNAHME BEI SCHWANGERSCHAFT?
****Hallo,
wer kennt sich aus? Meine Schwester hat gestern erfahren das sie schwanger ist. Sie ist jetzt am Ende der Ausbildung und hat in einem Monat mündliche Prüfung. Der Chef hat gesagt das sie NICHT übernommen wird. ( AUSBILDUNG ZUR VERKÄUFERIN ). Allerdings habe ich gehört da sie jetzt Schwanger ist muss der Chef sie doch übernehmen......ist das richtig oder was macht man da??**
5 Antworten
Schwanger in der Ausbildung: Dann greift sofort der Mutterschutz. Muss übernommen werden. Alle anderen Aussagen sind Quatsch.
Weiter laßt Euch beraten durch
RICHTIG angeliclocket :)
Lass dir keinen Quatsch erzählen!
Also es ist wie folgt:
Wenn deine Schwester vor der Bekanntgabe Ihrer SS bei dem Arbeitgeber einen Übernahmevertrag geschlossen hat DANN und NUR DANN muss sie übernommen werden.
Auch wennd er Mutterschutz in Ihrem Fall greift. Ihr Ausbildungsvertrag ist auf DREI JAHRE befristet (so lange wie eine Ausbildung dauert) Nach abolvieren der Prüfung und bei bestehen ist Ihr Zeitarbeitsvertrag um.
Bedeutet auch wenn sie schwanger ist WIRD SIE NICHT übernommen. Der Arbeitsvertrag läuft fristgerecht aus.
Mutterschutz bedeutet das sie nicht gekündigt werden darf! Andere Arbeitszeiten hat.... und bestimmte vorzüge genießen kann.
Wenn du zum beispiel einen befristeten Arbeitsvertrag hast befristet auf ein Jahr und du gibst kurz nach beginn deiner Tätigkeit (unterzeichnen des Arbeitsvertrages) deine SS bekannt gibst ...hast du sofot die Probezeit hinter dir und darfst nicht gekündigt werden.
Aber dennoch wird dein Arbeitsvertrag nicht unendlich verlängert sondern endet nach einem Jahr wie es vorab auch vereinbart war!
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
Du hast ja einen tollen Ton drauf mit Deine Schimpferei in Dein Kommentar zu meine Aussagen.
Fachleute wie die R+V Versicherung haben dazu eine andere Meinung als Du
Ihr Vertrag endet ja mit Ausbildungsende - Vertrag verlängern muss er auf keinen Fall.
Soweit ich weiß ist es nur so, dass sie auf Grund einer Schwangerschaft nicht rausgeworfen werden kann. Aber da ihre Ausbildung mit bestehen der mündlichen Prüfung regulär endet, kann sie da gar nichts machen. Ihr Vertrag ist dann einfach zu Ende oder hatte sie mit ihrem Chef schon einen anschließenden Arbeitsvertrag unterschrieben?
Wenn ihr Chef ihr schon gesagt hat, dass er sie übernimmt, bzw. wenn sie schon eine Übernahmevereinbarung hat, muss sie übernommen werden. Wenn nicht, dann nicht, egal ob schwanger oder nicht.
Der Arbeitsvertrag endet regulär - einfach nicht verlängern ist gesetzlich erlaubt.