Arbeitszeit, was wird vergütet und was nicht, Baustellen An- und Abfahrt?

3 Antworten

Deine zu bezahlende Arbeitszeit beginnt beim Eintreffen auf dem Firmengelände und endet am Abend beim Verlassen des Betriebs.

Die Arbeit vor Abfahrt auf die Baustelle ist kein Privatvergnügen sondern Arbeitsleistung die auf Anweisung des AG geschieht. Ebenso verhält es sich mit dem Abladen bevor man die Heimfahrt antritt.

Prof. Dr. Peter Wedde schreib zum § 2 Arbeitszeitgesetz (Begriffsbestimmungen) im Arbeitsrechtkommentar u.a.:

"Die Arbeitszeit beginnt und endet im Regelfall am Eingang des Betriebs. Zur Arbeitszeit gehören Wege im Betieb sowie Wegezeiten außerhalb des Betriebs, wenn diese in Ausübung der Tätigkeit für den AG ausgeübt werden. Arbeitszeit ist auch die vom AG durchgeführte Beförderung zu bestimmten Betriebsstätten oder auswärtigen Arbeitsorten."

Oder hier:

https://www.abendblatt.de/ratgeber/article208680063/Gilt-die-Anfahrt-zur-Baustelle-schon-als-Arbeitszeit.html

Elunety 
Fragesteller
 19.04.2018, 09:33

Okay, er behauptet gerade, dass im Arbeitsvertrag ausdrücklich beschrieben ist, dass die Fahrt von der Baustelle zur Firma nicht bezahlt wird.

Kann man das tatsächlich so festlegen oder ist dieser Absatz nichtig?

Vielen lieben Dank für die Antwort :)

Hexle2  19.04.2018, 09:53
@Elunety

Vereinbarungen im Arbeitsvertrag können geltendes Recht nicht "aushebeln".

Der AG hat sich an die Gesetze zu halten. Er kann ja auch nicht weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub geben nur weil er ihn im Arbeitsvertrag stehen hat. Er kann auch nicht in den Vertrag schreiben, dass er bei Feiertagen kein Entgelt bezahlt.

Vereinbarungen im Arbeitsvertrag "stehen" nur dann über dem Gesetz, wenn die Vereinbarungen günstiger sind als die gesetzlichen Mindestvorgaben (Günstigkeitsprinzip)

für mich wären das bereits Überstunden die zu vergüten sind. Arbeitsbeginn 7.30; mit 5 Minuten früher bist pünktlich.

so aber verdient dein AG zusätzliches Geld da ihr schon vor Arbeitsbeginn tätig seid und auch wegfahrt.

Nein. Ist es nicht. Du wirst für die Zeit vergütet, in welcher du für das Unternehmen deines Arbeitgebers tätig warst.

Elunety 
Fragesteller
 18.04.2018, 22:07

Und was kann ich jetzt dagegen tun? Soll ich morgens erst um halb in der Firma sein oder mir die Stunden einfach mit aufschreiben? Auch wenn er sie nicht bezahlen will?

DerKleineGrinch  18.04.2018, 22:26
@Elunety

Schwierig, denn zwischen recht haben und recht bekommen ist immer noch eine Hürde. Du solltest mit deinem Chef noch einmal reden und versuchen ihm klarzumachen, dass du ja schließlich nicht nur auf der Baustelle für ihn t-Teig bist, sondern auch zuvor und am Ende,