Ab wieviel jahren darf man arbeiten gehen?

11 Antworten

zeitungen austragen,rasenmähen,im altenheim vorlesen,für die alten leute einkaufen etc. solche mini jobs kanns du machen

wie schon oben genannt, ninijobs kannst du jederzeit machen, wichtig ist halt, das jugendschutzprogramm nicht zu vergessen, hier ein ausschnitt für dich:

Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Mi t dem Jugendarbeitsschutzgesetz möchte der Staat Kinder und Jugendliche vor Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz schützen. Es bestimmt, mit welchem Alter Du wo und wie lange Du arbeiten darfst. Wenn Du also unter 18 Jahre alt bist und neben der Schule jobben möchtest, solltest Du folgendes wissen: Das Jugendschutzgesetz unterscheidet zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Sofern Du noch zur Schule gehst, gelten für Dich die Vorschriften für Kinder.

Jobben darfst Du erst ab 13 Jahre. Nur arbeiten innerhalb der Familie sind schon früher erlaubt.

Für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren gilt: Für einen Job benötigst Du die Genehmigung Deiner Eltern. Du darfst nicht mehr als 2 Stunden am Tag arbeiten und dies nicht vor der Schule oder nach 18 Uhr. Diese Regeln gelten auch in den Ferien.

Erst wenn Du 16 Jahre alt bist, darfst Du einen regulären Ferienjob annehmen und im Jahr vier Wochen arbeiten.

Zählst Du schon zu den Jugendlichen (15 - 18 Jahre) und musst nicht mehr zur Schule gehen, gelten für Dich andere Regeln: Acht Stunden Arbeit am Tag bei 40 Stunden in der Woche sind genehmigt. Die Arbeitszeit darf aber nur zwischen 6.00 h und 20.00 h liegen.

Ausnahmen sind ab dem 16. Lebensjahr im Gaststättenbereich vorgesehen (Arbeit bis 22.00 h). In einer Bäckerei dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bereits um 5.00 h, Jugendliche ab 17 Jahren ab 4.00 h anfangen. Doch dies wird sicherlich erst im Rahmen einer Berufsausbildung relevant.

Samstags und Sonntag darf nur in bestimmten Bereichen gearbeitet werden, z.B. in Krankenanstalten, Familienhaushalten, dem Hotel- und Gaststättengewerbe oder dem Verkehrswesen.

Du darfst weder gefährliche Arbeiten noch Akkordarbeiten ausführen.

viel glück bei deiner suche!

Hey, bist du auch 15? Ich auch, deshalb kann ich dir sagen, dass du auch in einer Werkstatt arbeiten kannst. Also natürlich nicht ewig, aber für ein paar Wochen... das reicht dir dann, glaub mir!;-)

Quelle:http://www.cosmiq.de/qa/show/34835/Was-darf-man-mit-15-arbeiten/

Wenn du schon neugierig davon gewordne bist beweis etwas selbstständigkeit und finde die informationen doch mithilfe von google.

ansonsten kleinere jobs wie Zeitungen austragen mit 14 arbeiten wie bei MC Donalds oder sachen verpacken/einräumen mit 16.

also.....zeitungenaustragen und babysitten und sollche keilingkeiten darfst du aufjedenfall. aber richtig arbeiten in nem laden oder bank und so darfst du erst ab 16. über all mit ausbildung halt........

Hallo,

ab 15 bis zum 18. Lebensjahr gilst Du als Jugendlicher!

hier die Bestimmungen, für die gilt das Jugendarbeisschutzgestz (§ 1):

(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Gruß, Emmy

nochmals:

Ausnahmeregelungen ermöglichen jedoch eine Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen: So dürfen Schüler ab 15 Jahren höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden und zwar nur während der Schulferien (§ 5 Abs. 4 JArbSchG). Die vier Wochen können am Stück oder verteilt über die Ferien des ganzen Kalenderjahrs abgeleistet werden.

Für die Beschäftigung von Schülern (ab 15 Jahre und unter 18 Jahre) im Rahmen eines Ferienjobs gelten die §§ 8-31 JArbSchG. Dies bedeutet u. a.:

Sie dürfen keiner Gefährdung ausgesetzt werden. Es gilt ein Verbot für den Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. giftige, krebserregende, hochentzündliche, explosionsgefährliche Stoffe) ebenso wie für Arbeitsplätze, an denen sie Hitze, Kälte, Nässe, Lärm, Strahlung oder Erschütterungen ausgesetzt sind. Verboten sind deshalb z. B. Arbeiten in Kühl- und Nassräumen von Brauereien oder Schlachthäusern sowie Arbeiten, bei denen krebserzeugende Holzstäube oder Dieselemotoremissionen einwirken können. Übertragene Tätigkeiten müssen ihrem Leistungsvermögen entsprechen. Die maximale Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 5 Tage bzw. 40 Stunden pro Woche, pro Tag grundsätzlich nicht mehr als acht Arbeitsstunden oder zehn Schichtstunden (Arbeitszeit plus Pausenzeit). Bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit beträgt die vorgeschriebene Pausendauer 30 Minuten, bei über 6 Stunden sind es 60 Minuten. Zwischen 20 und 6 Uhr gilt ebenso Beschäftigungsverbot wie an Wochenenden und Feiertagen. Ausnahmen gelten in Krankenhäusern, Gaststätten, Bäckereien, im Gartenbau, in landwirtschaftlichen Betrieben u. ä., wo betriebsbedingt andere Arbeitszeiten gelten (s. § 16-18 JArbSchG). Akkordarbeit oder tempoabhängige Arbeit sind nicht zulässig.

Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verfolgt werden.

Gruß, Emmy

Du darfst mit 15 arbeiten gehen. Solltest du im Gastgewerbe beschäftigt sein, dann max. bis 22 Uhr.