Maximale Wochenarbeitszeit im Notdienst/Rufbereitschaft?
Guten Tag zusammen,
habe eine rechtliche Frage. Bin als Aufzugsmonteur tätig und habe ca alle 8 Wochen für ne Woche Notdienst. Das heißt Störung und Personenbefreiung. Laut Gesetz ist max eine 48h Woche (6Werktage * 8h) normalerweise zulässig. Der maximale Arbeitstag darf nur 10h betragen.
Jetzt meine Frage, wie ist die maximale zulässige Arbeitszeit bei so etwas?
Habe hier unterschiedliche Angaben gefunden, auch das z.B. in Österreich so etwas tatsächlich gesetzlich klar geregelt ist.
Persönlich würde ich jetzt auf max 60h in der Woche tippen (im Notdienst), praktiziert wird aber momentan 70h.
1 Antwort
Grundlegend gelten die Höchstsätze der täglichen Maximalarbeitszeit von bis zu 10 Stunden in den meisten Branchen auch für Rufbereitschaftsdienste, wenn der Arbeitgeber dann entsprechend innerhalb des kommenden Kalendermonats für einen Ausgleich der Arbeitszeit sorgt.
Ferner hat der Arbeitgeber die Plicht , etwaige Unterschreitungen der Mindest - Ruhezeit von üblicherweise 11 Stunden ( unverzüglich bis innerhalb eines Zeitraumes bis zu 4 Wochen ) auszugleichen, wenn es während der Rufbereitschaft tatsächlich zu einem Arbeitseinsatz kam , und die RFB parallel neben der regulären Arbeit ausgeübt wird.
Während der RFB ist bei einem tatsächlichen Einsatz die Zeit für Fahrtwege + tatsächliche Arbeitszeit im Sondereinsatz zu berücksichtigen und darf insgesamt pro Bereitschaftstag nicht mehr als 50% der üblichen Ruhezeit zwischen den regulären Arbeitsschichten ausmachen.
Wenn Regelarbeit und RFB parallel laufen, besteht nach einem Bereitschaftseinsatz grundlegend ein anschliessender Anspruch auf eine zusammenhängende Ruhezeit von 11 Stunden vor Antritt der regulären Folgeschicht .
Siehe dazu auch hier die Quelle :
https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/rufbereitschaft-verg%C3%BCtung-und-ruhezeiten
Die Antwort habe ich Dir bereits gegeben, Du hast sie nur nicht richtig verstanden.
Mehr als 7 Tage hat die Woche nicht, und bei einer Arbeitswoche mit 7 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen ( Regulärarbeit ohne Bereitschaft ) müsste Dir Dein Arbeitgeber in der Folgewoche entsprechende Ausgleichstage in Freizeit gewähren.
Wenn ich nun von Monat bis Samstag jeden Tag 10h gearbeitet habe, kann ich mich dann beim innendienst abmelden oder muss ich Sonntag noch mal 10h arbeiten?
Für jeden Sonntag Zusatzarbeit muss Dir Dein Arbeitgeber binnen 14 Tagen in diesem Fall einen Ersatz-Ruhetag gewähren.
Ferner muss Dir Dein Arbeitgeber weitere Ruhezeiten binnen 4 Wochen gewähren, wenn in einzelnen Wochen die zulässige Wochen - Arbeitszeit von regulär 48 Stunden bei einer 6-Tage Regelwoche überschritten wurde. ( so steht es auch in dem Link )
Das allgemeine ArbZG spricht hier erst mal nur grob von Durchschnittswerten im Bezug auf 48 Stunden pro Woche bei einer regelmässigen 6-Tage Woche. Sonder- / und Ausnahmeregelungen sind hier nicht vollständig erfasst für einzelne Wochenleistungen.
Dieses nur unter der Prämisse, dass das allgemeine ArbZG für Deine Branche / Deinen Betrieb gilt, und es hier keine etwaige Ausnahmegenehmigung individuell , oder per Tarifvereinbarung gibt.
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/
Danke, nur das beantwortet leider überhaupt nicht meine Frage! Es geht nicht um die Tags Arbeitszeit sondern um die Wochenarbeitszeit! Wegezeit bekomme ich bezahlt und ruhezeiten werden eingehalten. Wenn ich nun von Monat bis Samstag jeden Tag 10h gearbeitet habe, kann ich mich dann beim innendienst abmelden oder muss ich Sonntag noch mal 10h arbeiten?