WENN ICH KÜNDIGE,BEI 14 TAGEN KÜNDIGUNGSFRIST,muß ich dann nur die werktage bzw VON MO - FR rechnen?
ich arbeite seit fast 2 jahren als gebäudereinigerin.mein arbeitsvertrag ist befristet auf 6 monate,wurde aber in der zeit nie geändert.als kündigungsfrist sind 14 tage angegeben.ich arbeite immer von mo-fr,muß ich jetzt nur die werktage rechnen für die frist oder kann ich durchgehend mit wochenende rechnen??ich arbeite mit steuerkarte
5 Antworten
Die Kündigungsfrist bezieht alle Tage , also auch Sa. und So. mit ein. Wenn aber Dein Vertrag nach Beendigung der Befristung nicht geändert wurde und Du trotzdem weiter beschäftigt wurdest, gilt er automatisch als unbefristet und es kommen die dafür geltenden Regelungen zum Tragen. D. h. es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (m. W. 4 Wochen zum Monatsende) oder die durch Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für Deinen Betrieb zutreffende Regelung.
Bei der Kündigungsfrist zählen die Kalendertage.
Hallo und guten Morgen, die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt immer bei Kündigung des Arbeitnehmers. Eine Kündigungsfrist von 14 Tagen ist soviel ich weiß unzulässig. Darf aber wenn es zum Vorteil des Arbeitnehmers ist angewandt werden.
Wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du das Arbeitsverhältnis auflösen. Du kannst eine Kündigung schreiben, in der du die im Arbeitsvertrag angegebene Frist nennst. Wenn du noch Urlaub hast, so kannst du den Urlaub nehmen, d.h. du brauchst nicht ganz bis zum Ende arbeiten. Wenn du mehr Urlaubstage hast, kannst du sie dir auszahlen lassen.
Diese 14 Tage, sind schon sehr seltsam. Lies nochmal genau durch. Steht da vielleicht 14 Tage zum Quratalende oder so.
Gib die Kündigung persönlich ab, lass sie dir quittieren und frag gleich nach, wieviel Urlaub du noch hast. Du kannst doch mit den Angestellten oder deinem Vorgesetzten ganz normal über diese Dinge sprechen. alles gute
...du hast jetzt automatisch eine "neuen" unbefristeten Arbeitsvertrag, da nach den sechs Monaten nichts Neues vereinbart wurde. Daher mußt du aucch die gesetztl. Kündigungsfrist nehmen.
erstmal vielen dank für deine antwort.also,ich arbeitete bei der firma bis vor einigen wochen 4 std.tägöich.bekam dann zwei bandscheibenvorfälle und ließ mich dann für taglich 2,5 stunden einsetzen.nun suchte ich mir aus gesundheitlichen gründen eine vollzeitarbeit in einem call-center. die kündigung kann ich leider nicht selbst abgeben,da die firma im westerwald ist und ich in nrw wohne.
Nein. 14 Kalendertage. Egal ob Werktag, Feiertag oder Wochenende. Kündigst du am 1., musst du bis einschließlich dem 14. arbeiten.
Es kommt immer darauf an, was im Vertrag drinsteht. Es sei denn, es steht etwas drin, was vertragswidrig ist. Aber das scheint nicht der Fall zu sein.
...nach Ablauf der sechs Monate hat sich dein befristeter Arbeitsvertrag in eine unbefristeten Vertrag geändert. Das geht automatisch. Dafür bedarf es keinen neuen Vertrag. Wenn du nicht gleich am Tag nach Beendigung der 6-monate-vertrags nach Hause geschickt worden bist, gilt das als stillschweigende Zustimmung. Kündigungsfrist: gesetzlich.....
danke für die antwort,gilt die kündigungsfrist auch,wenn ich aus gesundheitlichen gründen kündige?ich hatte vor kurzem 2 bandscheibenvorfälle und kann nun eine vollzeitarbeit im Büro bekommen,bzw fange ich morgen auf 400 euro basis an
Die gesetzliche Kuendigungsfrist betraegt hier tatsaechlich 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende. In der gebaeudereinigungsbranche gibt es aber Tarifvertraege mit kuerzeren Fristen. Da musst du mal nachsehen, ob dein Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag unterliegt und was da ggf. drin steht.
Die Frist beginnt erst am Tag nach dem Zugang der schriftlichen Kuendigung zu laufen. Geht die Kuendigung also am 1. beim Arbeitgeber ein, dann ist der letzte Arbeitstag bei einer 14 taegigen Kuendigungsfrist der 15. und nicht der 14.
Als ich fast 2 Jahre bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet habe, haben die als ich gekündigt habe eine 4 Wöchige Kündigungsfrist zum letzten des Monats haben wollen
die gesetzliche kündigungsfrist ist ja wahrscheinlich 4 wochen,da aber mein arbeitsvertrag nicht geändert wurde,sind es dann 14 tage oder??