Muss im Arbeitsvertrag stehen, ob 5- oder 6-Tage-Woche?
Hallo zusammen,
Hab eine Frage bezüglich Arbeitszeit. Bei uns im Betrieb gilt 41,25h/Woche (5 Tage à 8,25h). Wie ich jetzt raus gefunden hab, ist das eigentlich gar nicht zulässig, weil die Durchschnittsarbeitszeit pro Tag nicht mehr als 8h sein darf. Die 41,25h gehen nur bei einer 6-Tage-Woche. Bei mir steht aber nichts im AV bezüglich 5- oder 6-Tage-Woche. Es steht nur drin "Die Lage der Arbeitszeit und deren Verteilung auf die einzelnen Wochentage richtet sich nach den betrieblichen Regelungen des Arbeitgebers". Ist das so zulässig oder müsste eigentlich im AV festgelegt sein, ob 5- oder 6-Tage-Woche?
Vielen Dank schon mal.
2 Antworten
Seit wann darf man nicht mehr als 8 Std am Tag arbeiten? o.O
Bis 10 Std am Tag sind rechtlich in Ordnung. Je nach Branche muss auch mehr akzeptiert werden.
Und bei 41,5 Stunden an 5 Arbeitstagen wird die werktäglich (das sind ja 6 Tage) erlaubte Arbeitszeit von 8 Stunden deutlich unterschritten - ist rechtlich also korrekt!
Im AV müssen die Arbeitzeit und Tage drin stehen, ob du aber früh oder spät Arbeiten musst nicht.
Glaub ich zum. ;)
Und jugendliche dürfen nicht länger als 8 Stunden Arbeiten, wenn man älter ist gehts meist noch länger... Ob man dafür wieder ls Freizeit gutgeschrieben bekommt weiß ich auch nicht...
Frag doch dein arbeitsgeber
Im AV müssen die Arbeitzeit und Tage drin stehen
Das ist nicht korrekt, da es keine Vorschrift gibt, die einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangt, in dem das "drin stehen" könnte.
Ohne Arbeitsvertrag müssen allerdings innerhalb von 1 Monat nach Arbeitsantritt die wesentlichen Vertragsbedingungen - sie werden im Gesetz aufgeführt - schriftlich niedergelegt werden (Nachweisgesetz NachwG § 2 "Nachweispflicht" Abs. 1).
und Tage drin stehen
Die Arbeitstage müssen nicht festgelegt werden; in dem Fall bleibt es dann dem Weisungsrecht des Arbeitgebers nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" überlassen
du hast schon recht, man darf 10h arbeiten. Aber dafür muss dir dein Arbeitgeber deine Überstunden wieder als Freizeit geben. Die DURCHSCHNITTLICHE Arbeitszeit darf nicht mehr als 8h sein.