Automatisch unbefristeter Arbeitsvertrag nach befristetem Arbeitsvertrag?

5 Antworten

Hab ich gerade nachgelesen, genau so was mit der nicht endlosen Befristung bei einem Arbeitsvertrag hatte ich auch im Sinn. Nach diesem Artikel hier http://www.management-praxis.de/recht/vertraege/vorsicht-falle-so-schnell-wird-aus-einem-befristeten-ein-unbefristeter-arbeitsvertrag kann ein befristeter Arbeitsvertrag maximal drei Mal und maximal innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren befristet werden. Nach zwei Jahren ist ein unbefristeter Vertrag fällig. Allerdings gibt es Ausnahmen, sogenannte Befristungsgründe, mit denen man trotzdem eine weitere Befristung legitimieren kann.

Bei dir kommt es drauf an, ob du schon zwei Jahre befristet gearbeitet hast und ob eventuell solche Gründe vorliegen. Wenn nicht, dann sprich den Arbeitgeber darauf an und sag ihm, dass der Vertrag deines Wissens nun in einen unbefristeten übergeführt werden sollte. Es spricht nichts dagegen, das sachlich rüberzubringen.

Maximilian112  22.04.2014, 17:07

er ist schon unbefristet. Mit den Zwei Jahren hat das nix zu tun.

Die Befristung muß vor Arbeitsbeginn (bzw vor Verlängerung) schriftlich vereinbart sein.

Bley1914  08.11.2017, 18:43
@Maximilian112

Das war vor 50 Jahren so. Da war ab 3 Vertrag galt es als Dauer.

Aber er ist ja schon aus der Befristung.

Dazu § 15 Abs.: 5 TzBfG: "(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt."

Deine Kollegen haben recht.Da dein Arbeitgeber dich weiterhin beschäftigt,ohne mit dir eine neue Befristung zu vereinbaren,kannst du davon ausgehen,dass dein Arbeitsvertrag jetzt unbefristet ist.Die Befristung eines Arbeitsvertrages oder eine Verlängerung der Befristung muss vor der Arbeitsaufnahme vereinbart werden,sonst ist die Befristung ungültig.Dein Arbeitsverhältnis wird unter den bisherigen Bedingungen unverändert,aber unbefristet, fortgeführt.

Hier wurde ja schon richtig geantwortet, dass in Deinem Fall durch die eingetretene Situation nach dem bereits genannten Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 15 "Ende des befristeten Arbeitsvertrages" Abs. 5 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist.

Es ist Dir aber dringend zu empfehlen, diesen Sachverhalt gegenüber Deinem Arbeitgeber erst einmal nicht zu problematisieren - also zunächst "die Füße still zu halten"! -, sondern die Tatsache, dass Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, erst dann anzusprechen/zu behaupten, wenn die Zeit dafür "reif" ist!

D.h.: Du schließt erst einmal einen neuen befristeten Arbeitsvertrag ab und sprichst das Thema erst am Ende dieser neuen Befristung an!

Anderenfalls nämlich - wenn Du jetzt den Arbeitgeber ansprichst und sagst, Du hättest ja jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - könnte der Arbeitgeber (da die Befristung nur aufgrund des Mangels der Schriftform unwirksam ist) das Arbeitsverhältnis jetzt ordentlich kündigen gemäß TzBfG § 16 "Folgen unwirksamer Befristung" Satz 2:

Ist die Befristung nur wegen des Mangels der Schriftform unwirksam, kann der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden.

So hättest Du wenigstens vorläufig noch ein Arbeitsverhältnis - jedenfalls mindestens bis zum Ende der neuen Befristung -, wenn es ann nicht zu einer Entfristung kommen sollte

Ja das ist so. Du hast jetzt einen unbefr. Arbeitsvertrag.
Würde dir Raten vorerst nicht zu sagen oder zwischen Tür und Angel was zu unterschreiben. 
Normal muss du das so hinbekommen bis zum Anfang der nächsten Zeitabschnitt.

Mit Gruß

wenn ein befristeter av vor ablauf der frist nicht offiziell verlängert wird und stillschweigend weiterläuft , ist er DANN unbefristet