Arbeitsvertrag ohne Kopie für Arbeitnehmer?

7 Antworten

Du musst genug Zeit haben,d en Vertrag lesen zu können. Drängeln ist nicht (wird aber gerne mal gemacht. Komischerweise von den passenden AG)

Es ist auch üblich, dass jeder , also sowohl AN als auch AG, eine Vertragsausfertigung erhalten.

Auch Vertragsänderungen oder -ergänzungen müssen Dir vorgelegt und von Dir abgezeichnet werden.

Irgendwelche Veränderungen musst Du schriftlich kriegen.

Beispiel von mir selbst: hatte bis vor kurzem 40 für x€, wurde einvernehmlich in 20h für y€ geändert, dazu der Passus "alle Inhalte des am ..geschlossenen Vertrages bleiben von dieser Änderung unberührt"

Das,w as Du beschreibst, macht mich ehrlich gesagt auch etwas hellhörig.. bestehe auf einem Vertrag, d en Du vor Unterschrift in Ruhe gegenlesen darfst. Lass Dich nicht drängeln- wer nichts zu verbergen hat, gibt Dir den Vertrag auch gerne erst einmal mit, damit Du das ohne Hetze machen kannst.

Hast Du einen Arbeitsvertrag einfach unterschrieben ohne ihn durchzulesen und keine Zweitausfertigung bekommen?

Warum sollte der Vertrag ungültig sein, nur weil man ihn vor der Unterschrift nicht durchgelesen hat? Da würde es nicht nur im Arbeitsrecht eine Unzahl von ungültigen Verträgen geben.

Ob Du nun eine Kopie des Arbeitsvertrag hast oder nicht, mit beiden Unterschriften (AG und AN) ist er gültig. Arbeitsverträge können auch auch mündlich rechtswirksam geschlossen werden.

Und wie verhält es sich mit Änderungen im Vertrag, die es laut Aussage des Geschäftsführers nicht geben dürfte, da mehrfach versichert wurde, am Vertrag ändert sich nur die Anschrift.

Das solltest Du mal erklären.

Der Geschäftsführer sagt dass Änderungen gemacht worden sind, die nicht hätten gemacht werden dürfen? Sorry, damit kann ich jetzt nicht wirklich etwas anfangen.

Ist ein Arbeitsvertrag gültig, ohne das der Arbeitnehmer eine Kopie erhält, beziehungsweise die Chance hatte, den Vertrag zu lesen?

Wenn beide Seiten unterschrieben haben, ist der Vertrag gültig. Und wenn du dir den Vertrag nicht vor Unterschrift durchgelesen hast, ist das dein Problem.

Prinzipiell können Arbeitsverträge auch mündlich oder durch konkludentes (= schlüssiges) Handeln zustande kommen - Schriftform ist nirgends vorgeschrieben. Für alles, was nicht nachweisbar anders vereinbart wurde, gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Nur eine Befristung müsste man schriftlich vereinbaren, und zwar vor Antritt.

Und wie verhält es sich mit Änderungen im Vertrag, die es laut Aussage des Geschäftsführers nicht geben dürfte, da mehrfach versichert wurde, am Vertrag ändert sich nur die Anschrift.

Das verstehe ich nicht so ganz. Einseitige Änderungen sind nicht möglich, es müssen immer alle beteiligten Vertragsparteien zustimmen - sonst gibt es keine Änderung.

Verträge werden mit Unterschrift gültig.

Wie will/soll man unterschreiben, ohne vorher den Vertrag zu lesen?

Prinzipiell bedarf ein Arbeitsvertrag keiner bestimmten Form, sogar eine mündliche Vereinbarung reicht hier aus.

Der sicherere Weg ist natürlich ein Arbeitsvertrag in Schriftform.

Änderungen sind natürlich nicht einfach so machbar, bei einem mündlichen Arbeitsvertrag ist es aber schwer beweisbar, was ursprünglich ausgemacht wurde.

Bei einem schriftlichen Arbeitsvertrag hast du, genauso wie dein Chef ein Anrecht auf ein unterschriebenes Exemplar des Arbeitsvertrags.