Arbeitsvertrag Mini-Job Frage zu Verfall-/Ausschlussfristen?

2 Antworten

Von Experte Familiengerd bestätigt
Könnte mir jemand bitte erklären wie das Inhaltlich zu verstehen ist und nicht in diesem Fachchinesisch?

Ich versuchs mal:

Beispiel:

Du bekommst für Überstunden Zuschläge die Dein AG Dir nicht bezahlt hat. Wenn Du das merkst, hast Du drei Monate nach Fälligkeit der Zahlung Zeit, Deine Ansprüche "anzumelden". Vergisst Du das oder merkst das z.B. erst vier Monate später, ist Dein Anspruch verfallen.

Anders wäre es, wenn Du statt des vereinbarten Mindestlohns weniger Stundenlohn bekommst. Hier gelten die drei Monate Ausschlußfrist nicht, dieses fehlende Geld steht Dir auch noch zu, wenn Du nach den drei Monate reklamierst.

Adnanchen 
Fragesteller
 07.04.2021, 12:29

Gilt das Ganze nicht nur für Überstunden, sondern auch für den monatlichen vertraglichen Lohn? Also wenn ich zu spät bemerke (nach 3 Monaten) das kein Lohn auf mein Konto kommt, dann ist der Lohn hinfällig?

Familiengerd  07.04.2021, 13:07
@Adnanchen
Also wenn ich zu spät bemerke (nach 3 Monaten) das kein Lohn auf mein Konto kommt, dann ist der Lohn hinfällig?

Nein!

Der Anspruch auf den Mindestlohn unterliegt nicht einer vertraglich vereinbarten Ausschlussfrist, sondern nur der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Den Mindestlohn kannst Du also auch noch nach dieser Ausschlussfrist von 3 Monaten verlangen, aber nicht (jedenfalls nicht gegen den Willen des Arbeitgebers) einen darüber hinausgehenden höher vereinbarten Lohn.

Beispiel: Der Lohn für 10 Stunden Arbeit beträgt 150,00 €; nach Verstreichen einer Ausschlussfrist von 3 Monaten ab Fälligkeit kannst Du nur noch den Mindestlohn von 95 € (10 x 9,50 €) verlangen (wenn der Arbeitgeber nicht von sich aus alles nachzahlt).

Gilt das Ganze nicht nur für Überstunden, sondern auch für den monatlichen vertraglichen Lohn?

Das gilt für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.

Hexle2  07.04.2021, 13:08
@Adnanchen

Wenn Du überhaupt kein Geld bekommst, gilt die Ausschlußfrist nicht (zumindest für den Mindestlohn).

Ich vermute aber, Du merkst nicht erst nach drei Monaten, dass Du nicht bezahlt worden bist und meldest Dich früher bei Deinem AG ;-))

Wer mehr als nur den Mindestlohn vereinbart hat, muss Chef und Kunden darum anschreiben, wenn da nichts von selbst geschieht. Oder er muss klagen. Fristen sind zu beachten.