Stundenzettel nicht abgegeben?

3 Antworten

Ist der § 195 BGB ausser Kraft gesetzt, aus dem hervorgeht dass Lohnverjährung nach 3 Jahren ist?

Im § 195 BGB steht, dass die "Regelmäßige Verjährungsfrist" drei Jahre beträgt.

Im Arbeitsrecht kann allerdings auch eine kürzere Frist vereinbart sein. Das ist einzelvertraglich, bzw. tarifvertraglich zulässig.

Wenn die Ausschlussfrist im Tarifvertrag drei Monate beträgt, ist das rechtlich gültig. Sie darf nur nicht kürzer sein.

Lies mal hier zu Ausschlussfristen:

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Ausschlussfristen.html

Ob ein Anwalt entbehrlich ist kommt auch darauf an wie gut du dich in der Materie aus kennst.

Ich würde aus dem Bauch heraus sagen dass es nicht so gut aussieht. Wenn der Lohn nach Stundenzetrwlb abgerechnet wird und du keine Zettel ein reichst fehlt zumindest die Abrechnungsgrundlage.

Da wird es sehr darauf ankommen wie der Vertrag geschrieben ist. Ich würde es daher nicht wagen ohne Anwalt dagegen vorzugehen. 12 Tage sind ja nicht mal ein halber Monat, und eine Zeitarbeitsfirma zählt ja auch nicht so sehr gut. Da würde ich auf jeden Fall vorher Prüfen lassen ob sich der Rechtsweg dafür lohnt.

Du reichst wegen 12 Tage Arbeit mit Klage ein vor Gericht?... Das nenne ich mal rausgeschmissenes Geld

Du bist so schlecht informiert... Das ist erst einmal unfassbar. Die Güteverhandlung ist am ersten Tag kostenfrei. Bei einem Vergleich ebenso.

Als qualifizierte Antwort kann ich das leider nicht bezeichnen. Deswegen nicht hilfreich

@Stevenx98

Ist mir egal, ich kann nur den Kopf schütteln, dass man dafür Gerichte bemüht......kein Wunder wenn Prozesse so lange dauerrn, weil Leute wie du, wegen Kleinigkeiten klagen.