Arbeitsvertrag gültig wenn unterschrift vom 2. chef fehlt?
Ich arbeite als Ärztin in einer Praxisgemeinschaft ( Arbeitnehmer,Miete und Kosten gemeinsam, Abrechnung und Patienten getrennt). Ich habe mich von meinem Praxispartner getrennt und den Partnerschaftsvertrag gekündigt (Läuft noch bis 31.12.2010). Ich habe neue räume bezogen und habe eigene angestellte. Das Arbeitsverhältnis mit den bisherigen Angestellten läuft noch bis ende des Jahres. Jetzt habe ich erfahren, das mein bisheriger Partner einen Arbeitsvertrag mit einer angestellten geändert hat ohne mich zu Informieren. es ist ein neuer vertrag nur mit seiner Unterschrift gemacht worden aber auch mit meinem Nahmen im Vertragskopf. Ist der Vertrag gültig, auch für mich? oder muß mein bisheriger Partner jetzt die Lohnkosten alleine tragen?? Meine Unterschrift fehlt und ich bin über diesen VertraG NICHT INFORMIERT WORDEN
5 Antworten
Enthält bei einer Gemeinschaftspraxis der Vertrag keinen Hinweis auf eine Vertretungsbefugnis des Unterzeichners, müssen alle Partner den Vertrag unterschreiben, ansonsten ist er unwirksam. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 21. April 2005 (Az.2 AZR 162/04) in einem ähnlichem fall (eine Kündigung) entschieden. Da bei euch eine Praxisgemeinschaft und eingetragene Partnerschaft vorliegt könnte das im Vertrag auch anders geregelt sein. Du kannst eventuell die Kammer oder KV anrufen und der Justitiar um Auskunft bitten. Diese ist keine Rechtsberatung
KV hält sich zurück und verweist auf anwälte ,ÄKV braucht meist sehr lange um soetwas zu beantworten (3-4-Wochen),aber mit dem gefühl es geht so nicht hab ich recht, danke
Soweit keine gegenseitigen Vollmachten bezüglich von Willenserklärungen und/oder Arbeitsverträgen existieren kann Dein ehemaliger Partner keine Arbeitsverträge in Deinem Namen abschließen. Dies beinhaltet auch, dass er keine Kündigungen ohne Deine schriftliche Zustimmung aussprechen kann. Genau genommen haben die betroffenen Mitarbeiter nun zwei Arbeitsverträge, den "Alten" mit Dir und den "Neuen" mit Deinem ehemaligen Partner. Dein ehemaliger Partner kann auch keine Änderungskündigung aussprechen.
Es sollte jedem ersichtlich sein, dass Dein Name im Vertragskopf keine rechtliche Bindung darstellen kann,denn sonst würde ich auch Deinen Namen dort nutzen wenn ich eine Haushaltshilfe einstelle und ich möchte, dass Du sie bezahlst.
An Deiner Stelle, wenn Du diese Mitarbeiterin nicht unbedingt selbst behalten willst, würde ich eine außerordentliche Kündigung (Fristlose) aussprechen. Dabei bitte unbedingt auf den "alten" Vertrag berufen der noch mit Dir abgeschlossen wurde.
Als Praxisgemeinschaft seid ihr nach meiner Einschätzung in Bezug auf gemeinsame Angestellte eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB). Dann gilt nach § 709 BGB: Dein Ex-Partner kann dich nicht vetreten, sofern ihr nicht vertraglich geregelt habt, dass er allein geschäftsführungsbefugt ist (vergl. § 710 BGB) oder er von dir eine Vollmacht hat. Ansonsten gilt: was er unterzeichnet, verpflichtet nur ihn.
das geht nicht. er muss dich informieren und darf dich nicht einfach ohne dein wissen und ohne dein einverständnis übergehen. er hat den vertrag ohne dich abgeschlossen,obwohl das arbeitsverhältnis mit dieser angestellten noch über euch beide läuft. ich würde ihn drauf ansprechen. wärst du denn gegen diese änderung? oder wärst du damit einverstanden? oder geht es dir da nur ums prinzip?
sorry,aber das geht nicht.ihr seid beide chef dieser angestellten. ihr bezahlt sie beide. er kann nicht einfach ohne dein wissen den vertrag ändern. das ist krass.
Die Frage ist wie eure Praxis läuft. D.H. seit ihr gemeinsam eine Praxis mit 2 Geschäftsführern oder seit ihr jeweils 2 eigene Geschäftsführer mit jeweils eigenen Angestelten und bezieht nur die gemeinsamen Räume?
Bei a) ist es erlaubt, da er als geschäftsführer oder auch prokuristen berechtigt ist.
bei b) ist es nicht erlaubt, denn du hast dein eigenes Unternehmen, wo er nicht beteilidgt ist.
sie schrieb,dass die arbeitnehmer ,die miete und die kosten gemeinsam getragen werden. dann haben doch beide das sagen?
ja du hast recht, - nach genauen lesen kann man a) auschschließen ;)
gemeinsamme angestellte, gemeinsamme bezahlung der angestellten, gemeisammer erster Arbeitsvertrag für angestellt, Geschäftsfürer gibst in Praxis nicht jeder arzt ist für seine Praxis selbst verantwortlich
Sie erhält mehr geld ich muß mitbezahlen