Online Vertragsabschluss ohne Unterschrift gültig?

3 Antworten

Ja, gerade bei Energieverträgen ist das schon seit einigen Jahren auch ohne physische Unterschrift möglich. Deine Unterschrift war hier eher virtuell, indem Du z.B. korrekte Bankdaten angegeben hast und das Energieunternehmen erfolgreich abbuchen konnte. Weiterhin hast Du mit Sicherheit auch einen Bestätigungslink per Mail bekommen. Wenn Du den anklickst bedeutet dies praktisch Dein Einverständnis zum Vertrag.

Das ganze hat natürlich auch Kostenvorteile. Wenn der Stromanbieter sich den Papierkram spart, kann er Dir natürlich auch günstigere Tarife anbieten.

Kündigen kannst Du i.d.R. nur, wenn Du gleichzeitig einen neuen Anbieter auswählst. Am besten diesem die Kündigung überlassen als selbst zu kündigen. Falls der neue nämlich ablehnen sollte, z.B. weil nicht in seinem Versorgungsgebiet, und du schon selbst gekündigt hast, fällst Du automatisch in die i.d.R. teurere Grundversorgung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dabei stellt sich mir zunächst die Frage, ob der Vertrag überhaupt rechrskräftig ist.

Verträge sind niemals rechtskräftig.

Sie sind wirksam oder unwirksam. Rechtskräftig können nur gerichtliche Entscheidungen sein, gegen die kein Rechtsmittel mehr gegeben ist.

Ist also ein online abgeschlossener Vertrag ohne Unterschrift überhaupt gültig?

Natürlich, weil ein Vertrag mit ganz wenigen Ausnahmen kein Formerfordernis hat.

Wäre ja auch geistig behindert, wenn ich jedes mal im Supermarkt an der Kasse 3 Seiten durchlesen und gegenzeichnen müsste, weil ich eine Tüte Milch kaufe.