Ist ein Arbeitsvertrag per email ohne Unterschrift gültig?

7 Antworten

Grundsätzlich können Verträge nach deutschem Recht auch mündlich und formlos abgeschlossen werden. Problematisch wird es dann, wenn daraus ein Rechtsstreit entsteht und nirgenwo die Vereinbarungen dokumentiert und beidseitig unterschrieben sind.

Wir schliessen übrigens täglich immer wieder mündliche Verträge ab, zum Beispiel beim Einkauf im Supermarkt. Auch da kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande nach deutschem Recht.

Zwar hat jeder Arbeitnehmer nach dem Nachweisgesetz einen Anspruch auf einen schriftlichen und vom Arbeitgeber unterzeichneten Arbeitsvertrag. Ein Arbeitsvertrag kann aber auch formfrei, also in jeder beliebigen Form und somit auch mündlich, wirksam geschlossen werden und wirksam sein. Der Vergütungsanspruch entsteht dann mit der Arbeitsleistung. Nur der Nachweis, was vereinbart wurde, kann bei fehlendem schriftlichem Arbeitsvertrag schwieriger sein. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht, wenn keine abweichenden Vereinbarungen bewiesen werden können.

Der Arbeitnehmer hat nicht einen Anspruch, sondern der AG ist auf der Grundlage des Nachweisgesetzes verpflichtet, die wesentlichen Bestandteile des Arbeitsverhältnisses zu nennen, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt.

Das ausgefüllte Formular eines Arbeitsvertrages ist ohne Unterschrift des Arbeitgebers selbst dann ungültig, wenn der Vertrag den Stempel des Unternehmens trägt. Sofern sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen schriftlichen Vertrag verständigt haben, muss der Arbeitsvertrag die Unterschrift beider Parteien tragen. (LAG Rheinland-Pfalz Az. 2 Sa 775/ 99)

Das kommt auf den Einzelfall an. Für Deutschland gilt, dass ein Arbeitsvertrag erst durch Unterschrift volle Gültigkeit erlangt. Alles andere ist bestenfalls eine mehr oder weniger unverbindliche Absichtserklärung.

Grundsätzlich ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht erforderlich. Wenn allerdings einer angefertigt wurde, muss er beide Unterschriften tragen.